28.05.2009 · Jede Absprache vor Gericht ist ein Handel - und natürlich will niemand eine Zwei-Klassen-Justiz. Doch die Ressourcen der Justiz werden durch das jetzt vom Bundestag abgesegnete Verfahren geschont.
Von Reinhard Müller„Gestehen Sie, oder das Strafmaß ist nach oben offen.“ So drohen manche Richter. Es sind schon Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, weil sie das Angebot der Justiz - Bewährungsstrafe im Fall eines Geständnisses - nicht angenommen hatten.
Vielleicht hielten sie sich ja für unschuldig. Und offenbar haben sie schlecht verhandelt. Aber ist der Strafprozess denn ein Basar?
Verfechter der reinen Lehre
Von Absprachen steht jedenfalls bisher nichts in der mehr als 130 Jahre alten deutschen Strafprozessordnung. Jetzt wird der „Deal“ Gesetz. Natürlich will niemand einen „Handel mit der Gerechtigkeit“ - weder der Bundesgerichtshof, der Maßstäbe für die Verständigung im Strafverfahren entwickelt hat, noch die Regierung und alle Fraktionen, die die Neuregelung mittragen; die Ausnahme bildet die Linke.
Aber natürlich ist jede Absprache ein Handel. Das gilt auch für die ebenfalls beschlossene Kronzeugenregelung. Und natürlich will niemand eine Zwei-Klassen-Justiz. Tatsächlich sind Absprachen eher die Regel als die Ausnahme, und somit sind auch Kleinkriminelle betroffen. Doch die öffentliche Wirkung ist eine andere: Wer sich gute und teure Anwälte leisten kann, der erspart sich eine lange Hauptverhandlung gerade in den Fällen, die wegen ihrer Bedeutung vor aller Augen geklärt werden müssten.
Und die Urteilsfindung in öffentlicher Verhandlung ist bisher der Sinn des Strafprozesses gewesen. Gewiss, praxisferne Wissenschaftler und nicht ausgelastete hohe Richter tun sich leicht damit, die reine Lehre anzumahnen. An der Front der Strafverfolgung stößt die Justiz an Kapazitätsgrenzen - gerade in großen Wirtschaftsverfahren. Anwälte und Richter geben sich gegenseitig die Schuld an überlangen Prozessen: Beide Seiten fühlen sich erpresst. Die Lösung: Es wird gemauschelt - und der Fall ist vom Tisch.
Die Ressourcen der Justiz geschont
Auf der Strecke bleibt - ja, was eigentlich? Die Profis können offenbar mit dem „Deal“ einigermaßen leben, die Ressourcen der Justiz werden geschont, wie vom Gesetzgeber gewünscht. Legalisiert wird aber eine Praxis, die dem ganzen System fremd ist, ohne dass das System dabei geändert wird. Der Schein einer geordneten Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit wird aufrechterhalten. Aber eben nur der Schein. Vielleicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis nicht nur Anwälte wie in einem amerikanischen Film erstaunt ausrufen: „So sieht also ein Gerichtssaal aus.“
In dubio pro deal
Martin Overath (Hau26Hau)
- 28.05.2009, 20:17 Uhr
Die Willkuer der Richter ist manschmal unglaublich
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 28.05.2009, 22:12 Uhr
Dass Deutschland ein Rechtsstaats sein, das steht noch im GG
Torsten Klier (TorstenKlier)
- 28.05.2009, 23:04 Uhr
Arme Richter, reiche Politiker, armes Volk, reiche EU
Jürgen Peter Tessarz (Senatssekretaer)
- 29.05.2009, 18:03 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
Jüngste Beiträge