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60 Jahre Grundgesetz Offene Ordnung

22.05.2009 ·  Das Grundgesetz ist heute keine Ordnung des Übergangs mehr. Doch hält es niemanden davon ab, über eine noch bessere, andere Ordnung nachzudenken und diese Verfassung „in freier Entscheidung“ des Volkes aufzulösen, etwa in einem vereinten Europa. So offen ist das Grundgesetz.

Von Reinhard Müller
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Ein Blick in die Verfassungen vieler Länder dieser Welt führt schnell zu dem Schluss: Da will ich leben. Arbeit und Glück werden dort versprochen. Auch die Verfassung der DDR hatte ihr Gutes - auf dem Papier.

Nun steht auch das Grundgesetz auf Papier. Aber nur unter freiheitlichen, Wohlstand schaffenden Bedingungen konnte aus diesem Land werden, was es heute ist. Doch darf man die Wirkung der Verfassung auch nicht unterschätzen. Das Grundgesetz gab - aus der Tiefe deutscher Tradition kommend und mit Anschub der Besatzungsmächte - die Richtung vor.

Es forderte von Parlament, Regierung und Rechtsprechung und damit auch von den Bürgern, von überkommenen Vorstellungen Abschied zu nehmen, was etwa Gleichheit, aber auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Freiheit angeht. Und die westdeutsche Verfassung erinnerte stets daran, dass sie ein Provisorium war: Ihre Väter und Mütter handelten auch für jene Deutschen in Dresden und Schwerin, damals auch in Breslau und Königsberg, „denen mitzuwirken versagt war“.

Das Grundgesetz ist heute keine Ordnung des Übergangs mehr. Doch hält es niemanden davon ab, über eine noch bessere, andere Ordnung nachzudenken und diese Verfassung „in freier Entscheidung“ des Volkes aufzulösen, etwa in einem vereinten Europa. So offen ist das Grundgesetz.

In guter Verfassung - 60 Jahre Grundgesetz

Anlässlich des Verfassungsjubiläums ist an diesem Freitag (22. Mai 2009) eine Beilage „60 Jahre Grundgesetz“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen mit Beiträgen von führenden Repräsentanten aus Politik, Recht und Wissenschaft. Sie zeigen die wichtigsten Entwicklungen auf, bemängeln Defizite, wagen einen Ausblick und beleuchten die Rolle der gesamtdeutschen Verfassung im europäischen Kontext.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sowie der Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, und andere befassen sich mit Parlamentarismus und Bundesstaat, mit Religion und Gesellschaft, Integration, Sicherheit und Parteien.

Texte, Videos und eine Zeitleiste auch interaktiv unter Zeitreise: 60 Jahre Grundgesetz

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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