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60 Jahre Europarat Die Idee hat sich nicht überlebt

05.05.2009 ·  Was auch passiert, der Europarat kommentiert: Heute, 60 Jahre nach seiner Gründung, läuft der Rat leider Gefahr, nicht mehr ernst genommen zu werden.

Von Reinhard Müller
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Was auch passiert, der Europarat kommentiert. Es gibt kaum eine Menschenrechtsverletzung, ja kaum eine Naturkatastrophe irgendwo auf der Welt, die Straßburg nicht mit einer Stellungnahme bedenkt. So läuft er Gefahr, nicht mehr richtig ernst genommen zu werden. Das aber wäre nicht angemessen. Denn diese erste europäische Institution, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde, hat viel erreicht. Sie ist ein Garant für Menschenrechte und Minderheitenschutz in ganz Europa – und hatte schon vor Jahrzehnten daran erinnert, dass es ein Europa jenseits der Europäischen Union gibt.

Ähnlich wie später die EU startete der Europarat heute vor sechzig Jahren als ein überschaubarer Verein von zehn westeuropäischen Demokratien. Eine seiner ersten Maßnahmen war die Schaffung der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf die sich seither linke Lehrer in Deutschland ebenso mit Erfolg berufen haben wie kurdische Extremisten oder russische Häftlinge. Doch lange Zeit wurde dieses einzigartige System des Menschenrechtsschutzes, das vor fünfzig Jahren mit dem Straßburger Gerichtshof entscheidend verstärkt wurde, in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Bis in die achtziger Jahre hinein sprachen die Richter nur eine Handvoll Urteile im Jahr. Auch die damals noch existierende Menschenrechtskommission wirkte, allerdings weitgehend im Verborgenen.

Bindend - selbst für die Schweiz

Das änderte sich zum einen mit dem Wandel in der Türkei: Als altes Mitglied des Europarats eröffnete sie ihren Bürgern erst Anfang der neunziger Jahre wirklich den Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eine Flut von Verfahren war die Folge, und zwar bis heute. Sie ist Ausdruck der immer noch vorhandenen menschenrechtlichen Defizite in dem in die EU strebenden Land. Zugleich ist der Einfluss des Europarats auf die dortige Lage nicht zu unterschätzen. In zahlreichen Straßburger Verfahren – man denke nur an das des PKK-Führers Öcalan – war die Türkei gezwungen, sich öffentlich zu rechtfertigen. Sie stand und steht unter Beobachtung. Nicht zu unterschätzen ist ferner der Beitrag des Europarats zum Zusammenwachsen des Kontinents. Bis zum Ural reicht zumindest sein Anspruch, die Rechte von 800 Millionen Menschen durchzusetzen.

Manche etablierte Rechtsstaaten zeigten sich mitunter davon überrascht, dass die Menschenrechtskonvention auch für sie gilt. In der Schweiz äußerte noch zu Beginn der siebziger Jahre ein Bundesrat, er könne sich nicht vorstellen, dass sein Land jemals in Straßburg verurteilt werde – doch so kam es. Und auch für Deutschland mit seinem austarierten Grundrechtsschutz und namentlich für das Bundesverfassungsgericht war es nicht leicht, sich den Konsequenzen einer Unterwerfung unter die Menschenrechtskonvention zu stellen. Die von Karlsruhe markierten Souveränitätsgrenzen wurden insbesondere in Osteuropa aufmerksam zur Kenntnis genommen, haben aber am System nichts geändert.

Deutlich mehr als eine UN im Kleinen

Dieses System besteht freilich auch aus endlosen Debatten und Konferenzen; es muss es hinnehmen, dass seine Durchsetzung auf dem Willen der Mitgliedstaaten ruht. Unter denen sind einige, die man nicht wirklich als demokratische Rechtsstaaten bezeichnen kann. Gerade Russland offenbart seine „Reife“ etwa dadurch, dass es auf Straßburger Verfahren Einfluss zu nehmen sucht und die Reform des vollkommen überlasteten Gerichtshofs blockiert. Doch wird das Land auch künftig nicht verhindern können, dass tschetschenische Frauen und inhaftierte Oligarchen gegen die russische Obrigkeit nach Straßburg ziehen werden.

Ein großer Erfolg des Europarats, der Russland und die Türkei mit einschließt, ist die Abschaffung der Todesstrafe. Hier hebt sich der ganze Kontinent in einzigartiger Weise von anderen entwickelten Ländern und Großmächten wie den Vereinigten Staaten, Japan oder China ab. Offenbar handelt es sich um eine – gewiss mühsam errungene – Grundüberzeugung der Alten Welt. Der Europarat ist also deutlich mehr als nur eine UN im Kleinen, in der es auf die Gesinnung nicht ankommt.

Man muss in diesem Klub dabei sein

Die menschenrechtlichen Aktivitäten des Europarats zeigen zugleich, dass es keinen Bedarf an weiteren Institutionen mit demselben Ziel gibt: Die Europäische Grundrechte-Agentur der EU ist daher ein Irrweg. Unabdingbar ist es allerdings, vor allem den Menschenrechtsgerichtshof voll handlungsfähig zu machen.

Denn die Idee eines internationalen Menschenrechtsschutzes hat sich nicht überlebt. Die bisherige Lehre lautet: Man muss in diesem Klub dabei sein – und hinnehmen, dass auch politische Clowns ihren Auftritt haben. Man muss mitreden und kann dann auch etwas bewirken. Das ist auch der Grund dafür, dass etwa die Vereinigten Staaten unter Präsident Obama wieder in den UN-Menschenrechtsrat streben.

Ob der Europarat weiterhin seine Rolle erfüllen kann, hängt nicht nur von seinen Mitgliedern, sondern auch von ihm selbst ab. Wer sich zu oft, gerade bei Nichtigkeiten oder selbst bei Naturereignissen, zu Wort meldet, wird eben irgendwann nicht mehr gehört.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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