Als unverschämt hat die Staatskanzlei Vorwürfe aus dem NSU-Untersuchungsausschusses gegen Hessens CDU-Regierungschef Volker Bouffier bezeichnet. Die Behauptung des Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD), Bouffier habe 2006 als damaliger Landesinnenminister im Kasseler Neonazi-Mordfall die Ermittlungen behindert, sei „geradezu absurd“, sagte Regierungssprecher Michael Bußer (CDU) am Dienstag. Es habe damals zwingende Gründe gegeben, den Quellenschutz zu beachten. Dennoch sei ein Weg gefunden worden, die Quelle zu befragen.
Edathy hatte Bouffier im ARD-„Morgenmagazin“ vorgeworfen, sich damals zu Unrecht auf die Seite des Verfassungsschutzes gestellt zu haben. Die Polizei habe den Nachrichtendienst um Informationen gebeten, nachdem einer seiner Mitarbeiter als Zeuge des Mordfalls ermittelt worden war.
Polizisten durften V-Mann nicht befragen
In Kassel war im April 2006 ein türkischstämmiger Internetcafé-Betreiber erschossen worden - mutmaßlich von den Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Ein damaliger Verfassungsschutzbeamter hatte kurz vor oder während der Tat in dem Café privat im Internet „gesurft“. Er will aber nichts bemerkt haben, wie er später den Ermittlern sagte.
Der Mitarbeiter hatte damals knapp 20 Minuten nach dem Mord mit einem rechtsextremen V-Mann telefoniert. Die Behörden wollten den Mann persönlich befragen, dies wurde jedoch vom Verfassungsschutz und auch von Bouffier abgelehnt. Später wurde der Mann vom Verfassungsschutz selbst befragt. Der Leitende Kasseler Kriminaldirektor Gerald Hoffmann hatte in der vergangenen Woche im NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin mangelnde Unterstützung des hessischen Verfassungsschutzes bei der Aufklärung des Falls beklagt.
