Die neue Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag nahm gleich Abstand von ihrem Vorgänger. „Es ist meine Aufgabe, seine Aufbauarbeit zu schützen, aber wir haben auch Veränderungen nötig. Ich bin absolut bereit, diese Veränderungen zu verantworten“, sagte Fatou Bom Bensouda vor wenigen Tagen in Den Haag. Die 50 Jahre alte Gambierin tritt an diesem Freitag die Nachfolge von Luis Moreno-Ocampo als Chefanklägerin des Strafgerichtshofes an.
Was genau sie verändern will, ließ sie zwar unbeantwortet. Es gehört allerdings nicht viel Phantasie dazu, sich auszumalen, dass sie damit unter anderem den selbstherrlichen Stil ihres Vorgängers meinte. Im Gegensatz zu Luis Moreno-Ocampo ist Frau Bensouda, die seit September 2004 das Amt der stellvertretenden Chefanklägerin bekleidet, eher als Teamplayerin bekannt.
Fatou Bom Bensouda wurde 1961 in der gambischen Hauptstadt Banjul als Tochter eines Beamten geboren. Ihr Vater hatte zwei Frauen, die Tochter wuchs in einer traditionellen Großfamilie auf. Ein Stipendium der gambischen Regierung ermöglichte ihr ein Jurastudium an der Universität von Ife in Nigeria, von wo aus sie zur „Nigerian Law School“ in der Nähe der nigerianischen Hauptstadt Abuja wechselte. Anschließend spezialisierte sich Frau Bensouda am „International Maritime Law Institute“ auf Malta auf internationales Seerecht. Nach Abschluss ihrer Studien begann sie 1987 in ihrem Heimatland eine Laufbahn als Staatsanwältin und Oberstaatsanwältin, die 1998 in der Ernennung zur Justizministerin gipfelte.
„Nicht nur Verfahren in Afrika anstrengen“
Im März 2000 verließ Frau Bensouda den Staatsdienst und ließ sich als Rechtsanwältin in Banjul nieder. Seit Januar 2002 war sie dann als Geschäftsführerin der Internationalen Handels- und Industriebank in Gambia tätig, bis sie im Mai 2002 zur Rechtsberaterin des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda berufen wurde. Dieses Amt übte sie bis zu ihrer Ernennung zur stellvertretenden Anklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof aus. In dieses Amt wurde sie mit 58 von 78 Stimmen gewählt und setzte sich damit gegen zwei Gegenkandidaten durch. Im November 2011 wurde bekannt, dass sich die Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts auf die Nominierung von Frau Bensounda als nächste Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes geeinigt hatten. Im Dezember vergangenen Jahres wurde sie ohne Gegenkandidaten in das Amt gewählt.
Als neue Chefanklägerin will sich Frau Bensouda allerdings nicht auf die Rolle der Afrikanerin reduzieren lassen, wenngleich die Mehrzahl der gegenwärtig in Scheveningen einsitzenden Verdächtigen aus Afrika kommt. „Ich werde neue Verfahren in Afrika anstrengen, wenn es sein muss, aber ich werde nicht zögern, anderswo genauso zu verfahren, wenn die Kriterien der Römischen Statuten erfüllt sind.“ Ob ihr das gelingen wird, bleibt abzuwarten. Das entscheidende Problem des Strafgerichtshofes jedenfalls hat Frau Bensouda haarscharf erkannt: „Wir sind eine juristische Einrichtung, aber wir agieren immer in einem politischen Kontext.“
