17.03.2012 · 2011 wurde er wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Juden zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, doch antreten wird er sie nicht mehr: Der Nazi-Verbrecher John Demjanjuk ist mit 91 Jahren in einem Seniorenheim gestorben.
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In Israel freigelassen und nicht verurteilt, weil keine persönliche
Schuld nachweisbar, wird in Deutschland weil Wachmann in einem KZ und
ebenfalls keine persönliche Schuld nachweisbar als Nazi-Verbrecher verurteilt.
Was hat das mit Rechtsprechung zu tun???
Das ist ein politisches Urteil und Gesinnungsjustiz und kein
rechtsststaatliches Urteil!!
Gesinnungsjustiz besteht
und zwar seitens der bayerischen Justiz, die sich in diesem
Schmierenverfahren ein Denkmal der Dienstbeflissenheit setzen wollte.
Jeder Rechtsreferendar waere in der zweiten juristischen Staatspruefung
durchgefallen, waere er oder sie zur Anklageerhebung gekommen ,
angefangen von der haarspalterischen Anmassung der Zustaendigkeit fuer
diesen Fall bis zum Ausserachtlassen eines Falls von hoeheren Notstand
(ein Wachmann konnte in der Organisation eines Lagers nur eine kleine
Nummer gewesen sein; ihm Vorsatz zur Beihilfe zur Last zu legen, war
voellig lebensfremd).
Aber die Justiz focht diese durchgreifenden rechtlichen Huerden nicht
an. Sie sollte den Kopf des Mannes, auf Biegen und Brechen. Es sei daran
erinnert, dass die Deutschen den Amerikanern den Mann foermlich abrangen
und ihn per Sonderflug nach Munechen schaften. Kurz: Absurd in jeder
Hinsicht. Es zaehlte nur der schlagzeilentraechtige Knueller.
Als Kriegsverbrecher würde ich ihn nicht bezeichnen
für die Verbrechen, für die Kriegsverbrechen waren andere
verantwortlich, viele andere.
(was mir an Kenntnis vorliegt)
Und Kinder und Enkel von ehemaligen Demjanjuk's Führern, Leitern und sonstigen Vorgesetzten führen und begleiten Großes Deutschland in die frohe Zukunft. Sie haben nur Befehle erfüllt. Idylle...
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