17.02.2010 · Guido Westerwelle hat den Neuanfang für den deutschen Sozialstaat gefordert. Die Liberalen wollen ihr Konzept des Bürgergeldes umsetzen. Doch es gibt noch viele andere Vorschläge: Von Kombi- über Mindestlöhne und Arbeitspflicht bis hin zu einem radikalen Systembruch durch ein Grundeinkommen. Ein Überblick.
Der FDP-Parteivorsitzende Guido Westerwelle hat den völligen Neuanfang für den deutschen Sozialstaat gefordert und damit die Reformdebatte um die staatliche Sozialleistung Hartz IV angefacht. Die Liberalen wollen ihr Konzept des Bürgergeldes umsetzen, mit dem sie in den Wahlkampf gezogen waren: Sozialtransfers sollen pauschal und gebündelt von den Finanzämtern ausbezahlt und die finanziellen Arbeitsanreize für Langzeitarbeitslose erhöht werden. Doch das ist nur ein Vorschlag aus der breiten Palette an Reformvorschlägen: Von Kombi- über Mindestlöhne und Arbeitspflicht bis hin zu einem radikalen Systembruch durch ein Grundeinkommen sind viele Ideen vertreten.
Das Bürgergeld
In der Debatte über Änderungen an Hartz IV wirbt die FDP für ein neues Modell: das „Liberale Bürgergeld“, in dem alle steuerfinanzierten Sozialleistungen gebündelt werden sollen. Mit diesem Vorschlag ist die FDP im vorigen Jahr in den Wahlkampf gezogen. Im Mai 2005 stimmte der Kölner FDP-Parteitag einem Antrag zu, den zuvor die Kommission Bürgergeld unter Leitung des stellvertretenden Parteivorsitzenden Andreas Pinkwart erarbeitet hatte. Ähnliche Vorschläge hatte die FDP schon 1994 diskutiert.
Das „Bürgergeld“ soll im Fall der Bedürftigkeit (und Arbeitsfähigkeit) sowie bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden. Kern ist die Pauschalierung aller Sozialtransfers. Die Höhe der Pauschale soll durchschnittlich 662 Euro im Monat für einen Alleinstehenden ohne Kinder betragen und sowohl die Grundsicherung als auch Unterkunft- und Heizkosten enthalten. Das entspricht in etwa dem jetzigen Arbeitslosengeld-II-Anspruch. Das Bürgergeld der FDP beinhaltet auch bislang zusätzlich gewährte Einmalleistungen wie etwa die Erstausstattungen für Schwangerschaft, Geburt und Wohnung oder zusätzliche Leistungen für die Schule. Ferner sollen Unterstützungsleistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Das Konzept sieht Sanktionen im Missbrauchsfall vor: Die Pauschale kann um bis zu 30 Prozent gekürzt werden, wenn angebotene zumutbare Arbeit abgelehnt wird.
Die Aufnahme einer Arbeit will die FDP dadurch stärker fördern, dass höhere Freibeträge bei eigenem Arbeitseinkommen gewährt werden als heute beim Arbeitslosengeld II. Für einen Alleinstehenden soll es einen Freibetrag von 100 Euro geben, und 40 Prozent des Bruttoeinkommens bis 600 Euro würden nicht auf die Pauschale angerechnet werden. Von einem Einkommen bis 1200 Euro würden 20 Prozent nicht angerechnet, darüber hinaus 10 Prozent. Außerdem soll das Bürgergeld mit der Einkommensteuer zu einem „System aus einem Guss“ verbunden werden. Steuern und soziale Hilfen werden im Finanzamt miteinander verrechnet. Bürger mit höherem Einkommen zahlen Steuern, Bürger mit niedrigem oder ohne Einkommen bekommen das Bürgergeld als negative Einkommensteuer ausbezahlt. Nach dem FDP-Vorschlag sollen deshalb allein die Finanzämter den Anspruch auf steuerfinanzierte Leistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Kindergeld prüfen. Da das Existenzminimum für jeden steuerfrei ist, hat jeder Bürger auch für seine Kinder Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird mit der Wirkung des Kinderfreibetrages verrechnet. Durch die Verrechnung von Steuerpflicht und Transferanspruch werde die soziale Hilfe zielgenauer, argumentieren die Liberalen. Gleichzeitig werde Bürokratie abgebaut. Dadurch ergäben sich im Vergleich zu Hartz IV Einsparungen.
- Der Kombilohn
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat der Bundesregierung schon im Jahr 2006 sein Kombilohnmodell empfohlen, das auf zwei Säulen beruht. Zum einen sollen ähnlich den Vorstellungen der FDP wesentlich großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten als gegenwärtig die Aufnahme von Arbeit finanziell attraktiver machen. Von einer Schwelle von 200 Euro an sollen die Arbeitslosengeld-II-Empfänger die Hälfte ihrer Hinzuverdienste behalten dürfen. Die gegenwärtigere Regelung sieht nur 20 Prozent bei einem Freibetrag von 100 Euro vor. Die ersten 200 Euro des Hinzuverdienstes werden allerdings voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Damit verlagere sich die Förderung hin zu Tätigkeiten in einem wesentlich größeren Umfang als heute, betont der Rat.
Anders als beim FDP-Bürgergeld sieht der Sachverständigenrat jedoch auch eine Kürzung des Hartz-Regelsatzes um 30 Prozent vor, das würde derzeit für einen Alleinstehenden einen Rückgang von 359 auf etwas mehr als 250 Euro im Monat bedeuten. Damit sollen finanzielle Anreize zu einer Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Falls Empfänger von Arbeitslosengeld II trotz redlichen Bemühens keinen Arbeitsplatz finden, heißt es in den Ausführungen des Ratsvorsitzenden Wolfgang Franz, sollen ihnen Arbeitsgelegenheiten bei Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten werden, durch die aber maximal das ungekürzte Arbeitslosengeld II erzielt werden kann. Verfügen die Kommunen nicht über genügend solcher Stellen, wird das Arbeitslosengeld II in voller Höhe gezahlt.
Aktivierende Sozialhilfe
An den Stellschrauben Hinzuverdienstmöglichkeiten durch Arbeitsgelegenheiten und Versorgungsniveau setzt auch der Vorschlag des Münchner Ifo-Instituts an. Allerdings wird hier der Regelsatz nicht generell gekürzt. „Niemand kann unter das heutige Arbeitslosengeld-II-Einkommen rutschen, wenn er arbeiten will“, heißt es aus dem Haus von Hans-Werner Sinn. Jeder könne frei entscheiden, ob er bei der Kommune oder in der Privatwirtschaft beschäftigt sein möchte, oder ob er lieber nicht arbeitet und dafür Abschläge in Kauf nimmt. Um genügend Angebote zu haben, werden die Kommunen deshalb gesetzlich verpflichtet, flächendeckend Arbeitsgelegenheiten für alle Hartz-IV-Empfänger zu schaffen. Der Hartz-Regelsatz wird somit zu einem Lohn für eine Vollzeitbeschäftigung in der Kommune; Heizung, Wohngeld und Krankenversicherung werden ähnlich wie heute zusätzlich bezahlt. Eine Arbeitspflicht gibt es nicht, es bleiben aber die bestehenden Abzüge bei der Verweigerung einer angebotenen Arbeit erhalten. Dies kann nach heutigen Recht im Wiederholungsfall zeitweise zur kompletten Sperrung des Arbeitslosengeldes II führen. Die Kommunen können die Arbeitnehmer selbst beschäftigen oder sie über Zeitarbeitsfirmen zur Beschäftigung in der privaten Wirtschaft weitervermitteln. Kann die Kommune keine Arbeitsgelegenheit anbieten kann, muss sie ihm die volle Leistung auszahlen.
Wer als Hartz-IV-Empfänger bezuschusst in der Privatwirtschaft arbeiten möchte, muss im Normalfall eine Absenkung des Hartz-IV-Einkommens um ein Drittel akzeptieren. Zum Ausgleich darf er aber die ersten 500 hinzuverdienten Euro behalten, das ist fünfmal so viel wie heute. Danach kann er von jedem zusätzlich verdienten Euro noch 30 Cent behalten, bis kein ALG II mehr anfällt. Das Ifo führt weiter aus, „dass man schon bei einer Halbtagstätigkeit im privaten Sektor zu einem üblichen Niedriglohn so viel verdient wie ansonsten bei einer Vollbeschäftigung bei der Kommune.“ So werde der Anreiz erhalten, die private Tätigkeit der kommunalen Beschäftigung vorzuziehen.
Der Workfare-Ansatz
Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung ist besonders ausgeprägt im Workfare-Konzept des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn. Hier wird die Sozialhilfe grundsätzlich an eine Gegenleistung in Form von Arbeit gekoppelt. Es handelt sich also um eine „Arbeitspflicht“, wie sie der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in der aktuellen Debatte gefordert hat. Wer eine Gegenleistung erbringen muss, wird laut IZA-Direktor Hilmar Schneider bereit sein, „Tätigkeiten am freien Markt auch dann anzunehmen, wenn sie bei gleichem Zeitaufwand nur geringfügig mehr einbringen als die staatliche Unterstützung“. Weil sowieso jeder Bedürftige arbeiten muss, kommt dieses Modell ohne ein Absenken der Hartz-IV-Leistungen wie in anderen Modellen aus. Auch Kombilöhne sind überflüssig.
Außerdem, so das IZA weiter, würde durch die Verpflichtung auf sozial nützliche Tätigkeiten die Möglichkeit zur Schwarzarbeit genommen. Das Institut rechnet für den Fall der Umsetzung seines Modells vor, dass sich rund 1,4 Millionen Hilfeempfänger eine Arbeit am regulären Arbeitsmarkt suchen und kein Arbeitslosengeld II mehr benötigen würden. Für die öffentliche Hand rechnet das IZA ein Sparpotenzial von immerhin 26 Milliarden Euro im Jahr aus. Rund eine halbe Million Menschen wären dagegen weiterhin auf Sozialhilfe und eine gemeinnützige Beschäftigung angewiesen. Wie das Kombilohn-Modell und die aktivierende Sozialhilfe setzt auch das IZA kommunale Beschäftigungsmöglichkeiten im großen Umfang voraus. Heute gibt es rund 290 000 Arbeitsgelegenheiten, auch Ein-Euro-Jobs genannt, die Langzeitarbeitslose ausüben. Diese Stellen stehen jedoch im Verdacht, reguläre Beschäftigung in den Kommunen zu verdrängen. Diese Kritik würde bei einer Ausweitung des öffentlichen Arbeitsmarktes wohl noch größer.
Der Mindestlohn
Das Institut für Makroökonomie (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hält die Frage der Arbeitsanreize für überschätzt. Gustav Horn, wissenschaftlicher Direktor des IMK spricht von einer sehr einseitigen Sichtweise, welche die Arbeitslosen zudem noch diskriminiere. Das Bild, dass Arbeitslose nur auf die Lohnhöhe reagierten, sei falsch, sagt Horn. Stattdessen würden zwei Millionen Beschäftigte sogar darauf verzichten, ihre Löhne durch Hartz IV aufstocken zu lassen, obwohl sie wegen ihres geringen Verdienstes ein Recht darauf hätten. Das Lohnabstandsgebot wollen die IMK-Ökonomen statt durch niedrigere Hartz-IV-Sätze durch Mindestlöhne eingehalten sehen. Durch einen flächendeckenden, verbindlichen Mindestlohn würden die Menschen mehr verdienen, müssten ihre Entgelte nicht mehr aufstocken und fielen nicht mehr unter Hartz-IV. Dass diejenigen, die heute im Niedriglohnbereich arbeiten, dann gar keinen Arbeitsplatz mehr finden würden, verneint Horn. Internationale Erfahrungen zeigten, dass die Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen gering seien. Neben den Mindestlöhnen schlägt das IMK noch vor, dass versicherungsfremde Leistungen - etwa die kostenlose Mitversicherung von Kindern in der Krankenversicherung - aus Steuern statt aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt werden sollten.
Das Grundeinkommen
Einen radikalen Systemwechsel streben die Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens an. Ein prominenter Vordenker dieses Modells ist der Gründer der Drogeriemarktkette dm, Götz Werner. Es findet in der Bevölkerung so großen Anklang, dass sich sogar in verschiedenen Städten Bürgerinitiativen gegründet haben. Er hat allerdings kein konkretes Modell durchgerechnet und plädiert auch nicht für eine bestimmte Höhe des Grundeinkommens. Er argumentiert, dass ein bedingungslos ausgezahlter monatlicher Transfer Arbeitnehmern ermöglicht, sich frei zu entscheiden, was und wie viel sie arbeiten. „Sie können gestärkt durch das Grundeinkommen Arbeitgebern auf gleicher Augenhöhe begegnen“, argumentiert auch Thomas Straubhaar vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI). Mindestlöhne wären in diesem System überflüssig. Die Sozialtransfers sollen durch das Grundeinkommen ersetzt werden. Alle weiteren Einkommen werden in seinem System mit einem einheitlichen und gleichen Steuersatz belegt. Götz Werner fordert sogar eine ausschließliche Finanzierung über die Mehrwertsteuer, deren Satz deutlich höher ausfiele als derzeit. In beiden Fällen würde das Grundeinkommen wie ein Steuerfreibetrag wirken, argumentieren ihre Befürworter. Wer mehr verdient, hätte dadurch auch einen prozentual höheren Steuersatz. „Hohes Grundeinkommen und hohe Steuersätze verringern den Anreiz zu arbeiten, ein niedriges Grundeinkommen ermöglicht tiefe Steuersätze“, beschreibt Straubhaar den zentralen ökomischen Zusammenhang. Dass die Kosten für einen derartigen Systemwechsel nicht abzusehen sind, gilt als wesentliche Kritikpunkte am Grundeinkommen und als Grund dafür, dass die Idee trotz aller theoretischen Sympathien bislang in keinem Land flächendeckend umgesetzt wurde.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.319,85 | −3,26% |
| Dow Jones | 12.118,60 | −2,22% |
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| Rohöl Brent Crude | 98,82 $ | −2,76% |
| Gold | 1.606,00 $ | +3,08% |