Das Land Hessen darf den Städten mehr Personal für Kindergärten und Kinderkrippen vorschreiben. Der Staatsgerichtshof wies am Mittwoch in Wiesbaden die Klage von 39 Kommunen gegen die sogenannte Mindestverordnung ab. Die Richter stellten jedoch auch fest, dass die schwarz-gelbe Regierung den Kommunen für die zusätzliche Belastung auch mehr Geld geben muss.
Das Land dürfe den Kommunen neue Aufgaben übertragen. Im Falle der Mindestverordnung sei dies auch kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie die Städte argumentiert hatten. Allerdings müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden, stellten die Richter fest. Sie verwiesen auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip - es basiert auf dem Motto „Wer bestellt, der bezahlt“. Die Regierung hatte dagegen argumentiert, beim neuen Personalschlüssel für die Kitas gehe es nur um „Modalitäten“.
Mehrkosten von rund 260 Millionen Euro
Die CDU/FDP-Landesregierung hatte die Verordnung am 1. September 2009 erlassen. Sehr zum Unwillen der Kommunen: Wegen der finanziellen Belastung waren 39 Städte vor den Staatsgerichtshof gezogen. Die Kommunen hatten für sich Mehrkosten für Kitas und Kindergärten von jährlich rund 260 Millionen Euro errechnet. Dagegen beziffert das Land die Belastungen auf lediglich 130 Millionen Euro.
Die Kommunen zeigten sich mit dem Urteil sehr zufrieden. „Unser eigentliches Ziel haben wir erreicht“, sagte der Direktor des Hessischen Städtetags, Jürgen Dieter. Er geht davon aus, dass das Land nun eine gesetzliche Regelung zum Ausgleich für die Mehrkosten schafft. Dies könne etwa über den Kommunalen Finanzausgleich geschehen, sagte er.
Die Staatskanzlei reagierte auf die Entscheidung zurückhaltend. Man werde das Urteil gründlich analysieren, sagte die Prozessbevollmächtigte Elke Bohl.
