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Kolumne „Expat“ Bürokratie in Belgien

 ·  An seltsame Fahrweisen der Belgier kann sich der Deutsche gewöhnen - wenn er erst einmal akzeptiert hat, dass ein Auto ein Gebrauchsgegenstand ist. Doch einiges ist wirklich zu skurril.

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An seltsame Fahrweisen der Belgier kann sich der Deutsche gewöhnen - wenn er erst einmal akzeptiert hat, dass ein Auto ein Gebrauchsgegenstand ist und Kratzer und Dellen kein Grund sind, in die Werkstatt zu fahren. Anders sieht das bei den Behörden aus. Denen kann sich auch in Belgien schwer entziehen, wer nicht in die Illegalität abdriften möchte - was so mancher Zugezogene indes ernsthaft in Erwägung zieht, wenn er erst einmal vier Mal im Rathaus war, um zum selben Vorgang (Vaterschaftsanerkennung, Heiratsfähigkeitszeugnis, Meldebescheinigung) von vier Beamten vier verschiedene Unterlagen abverlangt zu bekommen.

Wobei der Ausweg aus dieser Lage dann wieder häufig verblüffend einfach ist: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der fünfte Beamte beim nächsten Behördengang wieder die schon beim ersten Besuch angeforderten Unterlagen verlangt oder plötzlich gar keine mehr.

Das Schicksal der kleinen Valentina

Hat man Pech, macht ein Beamter einen Fall zu seinem persönlichen - wie den der kleinen Valentina. Geboren in Spanien, kam sie mit zweieinhalb Monaten nach Belgien, wo sie ihre schon dort lebenden Eltern im Rathaus ordnungsgemäß anmelden wollten.

Das Problem: die Eltern waren verheiratet, aber nicht als verheiratet eingetragen, da die entsprechenden Unterlagen verlorengegangen waren. Die Unterlagen ließen sich nachreichen. Nun aber hatte ein eifriger Beamter ein normales Anmeldeverfahren für das Kind eingeleitet. Das ist in Belgien mehrstufig und sieht unter anderem vor, dass der Antragsteller sich einem Polizeiinterview zu stellen hat.

Interview mit einem Baby

Der Hinweis der Mutter, dass es sich beim Antragsteller um ein fünf Monate altes Baby handele, focht den Beamten nicht an. Pragmatisch vermerkte er „fünf Monate alt“ im Fragebogen und befragte dann die Mutter stellvertretend zu Freunden und Verwandten (Valentinas), wie sie es mit dem Kinderarzt halte und in welchem Verhältnis sie (also Valentina) zu ihrer Mutter (der tatsächlich Befragten) stehe.

Letzte Frage an das Kind: „Hat Ihre Mutter andere Kinder oder einen anderen Ehemann in Spanien?“ Nachdem er derart auf dem „obrigkeitlichen Schimmel“ herumgeritten war, verlor der Beamte das Interesse am „Vorgang Valentina“. Den - im Verfahren als nächsten Schritt vorgeschriebenen - Besuch bei Valentina daheim vergaß er. Heiratsunterlagen und Geburtsbescheinigung gingen verloren. Fünf Monate lang war Valentina zu diesem Zeitpunkt illegal im Land.

Und dann: Ein neuer Termin bei der Gemeinde, ein neuer Beamter. Die in Spanien wiederbeschafften Heiratsunterlagen und Geburtsbescheinigungen unwichtig, eine Unterschrift der Mutter hier, eine vom Vater dort, Kind registriert. Belgien ist schizophren.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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