Gegen den Willen vieler Bürger hält Offenbach wohl am geplanten Verkauf des städtischen Klinikums fest. Der Magistrat empfahl der Stadtverordnetenversammlung, ein entsprechendes Bürgerbegehren für „nicht zulässig“ zu erklären.
Die Initiatoren hatten Anfang Januar mehr als 2500 Unterschriften vorgelegt. Sie wollen, dass jeder Offenbacher darüber abstimmen darf, ob das hoch verschuldete Klinikum an einen privaten Betreiber verkauft werden oder in kommunaler Trägerschaft bleiben soll.
Magistrat sieht irreführende Argumente
Zwei Gründe für die Unzulässigkeit nennt der am Donnerstag vorgelegte Prüfbericht des Magistrats: Die Argumente gegen den Verkauf seien irreführend. So werde suggeriert, das Klinikum könne bei Fortsetzung des Sanierungsprozesses bis 2015 eine schwarze Null erwirtschaften. Das Bürgerbegehren enthalte zudem „keinen ausreichenden Vorschlag für die Deckung der Kosten“.
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet am 7. Februar über das Bürgerbegehren. Ende 2012 hatte die Stadt - auch auf Empfehlung des Landes Hessen und des zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt hin - beschlossen, das Krankenhaus im ersten Quartal 2013 zu verkaufen.
