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Gesetz zu Organspende Eins zu zweihundert

 ·  Alle Fraktionen sind sich beim Thema Organspende einig: Die Wirklichkeit hat ihnen keine andere Wahl gelassen.Ob die Zahl der Spendebereiten durch das neue Gesetz tatsächlich steigen wird, bleibt ungewiss.

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Wenn sich alle Fraktionen bei einem Gesetzentwurf einig sind, dann hat ihnen die Wirklichkeit keine andere Wahl gelassen. Diese Wirklichkeit ist bei der Organspende besonders eindeutig. In Deutschland sterben im Jahr etwa 850.000 Menschen, von ihnen rund 400.000 in Krankenhäusern; von diesen wiederum sind - in erster Linie je nach Unfallhäufigkeit - etwa 4000 hirntot.

Zwar weiß niemand etwas über seine Todesart, aber die Wahrscheinlichkeit, dass jemand dann als Organspender in Frage kommt, liegt bei weniger als eins zu zweihundert. Daran ändert auch ein Organspende-Ausweis nichts.

Der Aufwand, 60 Millionen Personen alle zwei Jahre dazu aufzufordern, ihre Bereitschaft zur Organspende zu (er-)klären, ist angesichts der Möglichkeit, dass so mehr Menschen gerettet werden, gewiss zu rechtfertigen.

Doch wird der dritte oder vierte Aufruf zur Abstumpfung weiter Kreise führen; bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung wird man dreißig Mal angeschrieben werden. Ob die Zahl der Spendebereiten tatsächlich steigt, werden Medizin und Politik nie wirklich erfahren.

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