21.07.2009 · Der neunte „Zugspitzlauf“ geht ohne Zwischenfälle zu Ende - aber wegen zweier Todesfälle bei der Veranstaltung 2008 steht der Veranstalter bald vor Gericht. Wie weit kann die Verantwortung gegenüber den Teilnehmern gehen?
Von Til Huber, EhrwaldSpätestens als Elvira Weiß aus Bonn die letzte Kurve Richtung Ziel genommen hatte, war eines sicher: Die Katastrophe hatte sich nicht wiederholt. Nach zwei Stunden und 26 Minuten war auch die letzte Läuferin gesund angekommen; eine leichte Schürfwunde vermeldete der Veranstalter des Zugspitzlaufs am Sonntag als größte Verletzung. Auf der Terrasse der Grubigalm saßen die anderen Sportler mit Freunden und Familie in der Sonne, aßen Schnitzel und Apfelstrudel. Beine wurden hochgelegt, Bierflaschen schäumten vom heftigen Anstoßen über.
Dabei hatte der diesjährige Zugspitzlauf gar nicht besonders viel mit Deutschlands höchstem Berg zu tun. Am Morgen hatte der Veranstalter das Rennen kurzfristig auf eine Alternativstrecke verlegt, weil auf dem Weg zum Gipfel bis zu 60 Zentimeter Schnee gefallen waren. Bis zum Nachmittag lag der Berg in dichten Wolken.
Statt von Ehrwald zur Zugspitze, wo das Ziel auf 2944 Metern gelegen hätte, ging es auf den Grubigalm nahe Lermoos auf 1714 Metern. „Unser Sicherheitskonzept hat den Aufstieg zur Zugspitze nicht zugelassen“, sagte der Veranstalter Peter Krinninger. Zu schlecht war der Zustand der Strecke - und zu frisch waren wohl auch noch die Erinnerungen an das vergangene Jahr: Zwei Männer waren da bei Schneetreiben und eisigem Wind erfroren, etliche mit Unterkühlungen behandelt worden.
Wie weit geht die Fürsorge?
Seitdem werden Vorwürfe gegen Krinninger erhoben. Ende des Jahres soll der Fall vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verhandelt werden. Es geht um die Frage, wie weit die Fürsorgepflicht eines Veranstalters gehen kann und wie viel Eigenverantwortung man den Sportlern zusprechen muss. Kann man einen Organisator etwa dafür verantwortlich machen, dass Sportler nicht ausreichend gekleidet sind? Peter Krinninger sagt: „Wenn man mich verurteilt, dann wird es schon bald keine Outdoor-Veranstaltungen mehr geben.“
Schon am Morgen des 13. Juli 2008 regnete es am Start, ganz wie im Wetterbericht vorhergesagt: „Überaus nasses Bergwetter“ und „starke Windböen“, meldete der Wetterdienst des Deutschen Alpenvereins an jenem Sonntagmorgen. Von einem Abfall der Schneefallgrenze im Verlauf des Tages auf unter 2300 Meter war die Rede. Aber die Temperaturen waren zu diesem Zeitpunkt keineswegs extrem: Zwölf Grad in Ehrwald, rund drei Grad auf der Zugspitze. Bei der Ausgabe der Startnummern ließ Krinninger den Wetterbericht aushängen, auf einem Handzettel empfahl er, warme Kleidung mitzunehmen. Trotz schlechten Wetters fiel um neun Uhr der Startschuss.
Mit dabei war auch der 41 Jahre alte Uwe Moldenhauer mit seinen Freunden vom Triathlon-Team Witten und der vier Jahre ältere Hans Pöschl aus Ellwangen. Beide waren erfahren und bestens trainiert, liefen die Marathonstrecke in Zeiten um die drei Stunden. Aber beide starteten in kurzer Laufkleidung.
Schlotternde, erschöpfte Läufer
Gegen zehn Uhr begann sich der Regen auf dem Gipfel in Schnee zu verwandeln, Temperatur und Schneefallgrenze sanken deutlich schneller als erwartet. Eisige Windböen zogen den Läufern immer stärker durch die nassgeregneten Kleider. Richtig extrem war das Wetter oberhalb des „Sonnalpin“, einer Ausflugsplattform mit Restaurant und Gondelstation. Viele stiegen schon dort völlig unterkühlt aus dem Rennen aus. In der Hütte wurden reihenweise schlotternde Läufer notdürftig versorgt, bekamen warme Fußbäder, wurden in Decken eingewickelt. Als die ausgingen, nahmen Bergwacht und Hüttenpersonal Tischdecken zur Hilfe. Mit einem solchen Wettereinbruch hatte niemand gerechnet.
Gegen Zwölf Uhr wurde das Rennen am Sonnalpin abgebrochen, da hatte aber schon ein knappes Drittel die Station passiert und befand sich auf letzten Abschnitt der schmal und felsig ist. Die besten Läufer hatten sich wochenlang auf das Bergrennen vorbereitet, einige waren weit gereist um teilzunehmen. Jetzt wollten sie den Lauf unbedingt „finishen“, wie die Läufer das Erreichen des Ziels nennen.
Hans Pöschl kam als Zehnter am Sonnalpin vorbei, Uwe Moldenhauer etwas weiter hinten. Die Lage wurde immer aussichtsloser, viele rutschten ständig aus, kamen nur noch langsam voran. Immer mehr blieben ausgekühlt und völlig erschöpft am Wegesrand sitzen. Die Bergwacht war unentwegt im Einsatz, schleppte etliche benommene Teilnehmer ins Ziel oder wieder herunter zum Sonnalpin. Nach dem Bericht eines anderen Läufers blieb Uwe Moldenhauer neben einer Schutzhütte liegen. Auf einem Foto bei schönem Wetter erkennt man sie nur wenige hundert Meter unterhalb des Gipfels. In der Nähe konnte auch Pöschl nicht mehr weiter. Beide starben an Herzversagen infolge der starken Unterkühlung. Mehrere Teilnehmer wurden ausgekühlt ins Klinikum Garmisch-Partenkirchen gebracht. Bei einer Sportlerin stellten Ärzte eine Körpertemperatur von 30 Grad fest.
Fahrlässige Tötung
Hätte Peter Krinninger die Kleidung der Sportler am Start kontrollieren, zu dünn gekleidete Läufer notfalls disqualifizieren müssen? Hätte er das Ziel des Laufs früher zum Sonnalpin zurückverlegen müssen? Das sind die Vorwürfe, die ihm die Staatsanwaltschaft München II in einem Strafbefehl macht. Aus den Ermittlungen gehe zudem hervor, dass die Bergwacht ihn mehrmals auf die untragbaren Bedingungen in der Nähe des Gipfels hingewiesen habe, sagt der Direktor des Garmischer Amtsgerichts, Christian Pritzl. Laut Strafbefehl hat sich der Veranstalter der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, 90 Tagessätze zu je 150 Euro wurden verhängt. Krinninger hat Widerspruch dagegen eingelegt, Ende November oder Anfang Dezember wird laut Pritzl die Verhandlung gegen ihn stattfinden.
Im Strafbefehl heißt es: „Bei der Beurteilung wurde das überwiegende Mitverschulden der Läufer, die im Grundsatz eigenverantwortlich handelten, berücksichtigt.“ Deshalb kann der Rechtsanwalt Krinningers, Stefan Beulke, die Strafe nicht verstehen. Man könne nicht von Eigenverantwortung ausgehen und gleichzeitig von einer Fahrlässigkeit des Veranstalters sprechen, sagt der Verteidiger. Viele seien ja freiwillig ausgestiegen. „Ist man etwa verpflichtet, die Teilnehmer zu bevormunden?“ Mancher Sportveranstalter wird die Verhandlung aufmerksam verfolgen. Peter Krinninger ist sich sicher, am Ende Recht zu bekommen. Den Lauf möchte er jedenfalls im kommenden Jahr am liebsten wieder auf der Zugspitze stattfinden lassen.
Faktor Mensch
Owe Jessen (owe.jessen)
- 21.07.2009, 14:06 Uhr