23.11.2009 · Der Veranstalter des Berglaufes von 2008 auf die Zugspitze hat jede Verantwortung für den Tod zweier Teilnehmer zurückgewiesen. Er habe bei der Vorbereitung und bei dem Lauf selbst keinen Fehler gemacht, sagte er beim Prozessauftakt.
Der Veranstalter des Berglaufes von 2008 auf die Zugspitze hat jede Verantwortung für den Tod zweier Teilnehmer zurückgewiesen. „Ich bin der vollen Überzeugung, dass mich keine Schuld am Tod der beiden Läufer trifft“, sagte der 54 Jahre alte Peter Krinninger am Montag zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und neunfacher fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Das Garmischer Gericht hatte am 6. Juli einen Strafbefehl über 13.500 Euro erlassen. Der Veranstalter akzeptierte den Schuldspruch aber nicht, obwohl er damit ohne Vorstrafe geblieben wäre. Daher kam es nun zum Prozess, der nach fünf Verhandlungstagen am 1. Dezember mit einem Urteil enden soll. Krinninger schilderte sich in seiner Vernehmung zunächst als verantwortungsbewussten Veranstalter des Extrem-Laufes auf Deutschlands höchsten Berg (2962 Meter). Im Jahr 2000 hatte er den Lauf zum ersten Mal organisiert. Als Leistungssportler, staatlich geprüfter Sportlehrer und Skilehrer sei er sensibilisiert für die Sicherheit im Sport.
Rennen mit gutem Gewissen gestartet
Als Veranstalter habe er auch an jenem 13. Juli 2008 die Entscheidung über den Start des Laufes mit mehr als 2200 Höhenmetern auf einer Gesamtstrecke von 16,1 Kilometern zu fällen gehabt: „Das alleinige letzte Wort habe ich.“ Die Bergwacht sei für die Sicherheit entlang der Strecke zuständig gewesen. Er habe das Rennen mit guten Gewissen vom österreichischen Ehrwald aus gestartet, da sich an der Wetterprognose (angesagt waren Regen und Schneefall auf dem Zugspitzgipfel) zunächst nichts geändert habe. „Neuschnee kann ja sogar förderlich sein“, sagte Krinninger. Die Verantwortung über geeignete Kleidung bei dem wechselhaften Wetter wies der Veranstalter den Läufern zu, die im Übrigen einen Haftungsausschluss hätten unterschreiben müssen. „Eine Überprüfung der Kleidung ist nicht möglich.“ Das ließen sich die Teilnehmer auch nicht vorschreiben.
In seiner Vernehmung hielt Richter Paul-Georg Pfluger dem Angeklagten mehrfach vor, zu spät auf den Wettersturz reagiert und den Lauf nicht verkürzt oder gar abgebrochen zu haben. Krinninger will aber am Gipfel nur festgestellt haben, dass es „leicht überzuckert war“ und kaum ein Wind wehte. Erst kurz vor 12 Uhr - der Lauf war um neun Uhr gestartet worden - ließ sich der Veranstalter von der Bergwacht überzeugen, den Extrem-Lauf etwa 400 Meter unter dem Gipfel zu beenden, was zu dem späten Zeitpunkt einem Abbruch gleichkam.
Zu dem Zeitpunkt mussten die rund 50 Bergretter schon Dutzende erschöpfte und unterkühlte Teilnehmer medizinisch versorgen. Auf die Nachfrage des Richters, warum er sich doch zum Abbruch der Veranstaltung entschieden habe, sagte Krinninger: „Ich wollte der Überlastung der Bergwacht nicht Vorschub leisten.“ Für zwei der über 700 Teilnehmer kam jede Hilfe zu spät. Kurz vor dem Ziel brachen sie steifgefroren und erschöpft zusammen. Sechs weitere Läufer kamen auf die Intensivstation, insgesamt gab es neun Verletzte. Viele der Betroffenen - unter ihnen auch die Verstorbenen - waren nur mit T-Shirt und kurzer Hose bekleidet unterwegs.
Erwachsene und Verantwortung
Thorsten Haupts (ThorHa)
- 23.11.2009, 19:08 Uhr