09.04.2010 · Die erste deutsche Babyklappe wird zehn Jahre alt. Nach wie vor ist das Angebot für die anonyme Abgabe Neugeborener umstritten. Befürworter argumentieren, es würden weniger tote Kinder gefunden als früher. Kritiker verweisen auf das Grundrecht auf Kenntnis der Abstammung.
Von Frank PergandeVor zehn Jahren wurde in Hamburg die erste Babyklappe Deutschlands eröffnet. Sie wird bis heute von Sterni-Park betrieben. Der Verein für Jugendhilfe bietet freilich auch Müttern in Not Beratung und Hilfe und ermöglicht anonyme Geburten. Aus Sicht des Vereins ist die „Aktion Findelkind“ ein Erfolg. 39 Säuglinge, teilte der Verein zum Jahrestag am Donnerstag mit, wurden seit 2000 in den zwei Babyklappen in Hamburg abgegeben, 14 von ihnen später von den Müttern wieder abgeholt.
Inzwischen gibt es in Deutschland etwa 90 Babyklappen. In rund 130 Krankenhäusern sind anonyme Geburten möglich. Die Bundesregierung spricht von bislang 143 abgegebenen Kindern. Nach anderen Schätzungen sind es bis zu 500 Kinder. Genaue Angaben sind wegen der Anonymität nicht möglich. Sterni-Park teilt mit, seit Eröffnung der Babyklappe seien zwar in Hamburg immer noch tote Kinder gefunden worden, aber merklich weniger als früher. Zudem sei kein Kind mehr ausgesetzt worden. Den größten Erfolg sieht der Verein allerdings darin, dass viele Mütter ihre Kinder wieder zu sich nähmen.
Keine gesetzliche Grundlage
Babyklappen sind nach wie vor umstritten. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Sie sind weder verboten noch erlaubt. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder eigentlich verpflichtet, eine Geburt dem Standesamt mitzuteilen, wenn er daran beteiligt war oder davon weiß. Babyklappenbetreiber verstoßen folglich gegen das Gesetz. Zudem werde, so die Kritiker, das Grundrecht auf Kenntnis der Abstammung sowie das Recht auf Beziehung zu den leiblichen Eltern verletzt.
Der Ethikrat hat daher im November gefordert, die Babyklappen zu schließen. Es gebe keinen Beleg dafür, dass Babyklappen tatsächlich Leben gerettet hätten und die Zahl der Kindstötungen gesunken sei. Zudem dürfe keinem Kind das Recht genommen werden, seine Abstammung zu erfahren. Die stellvertretende Vorsitzende Christiane Woopen forderte am Donnerstag, anonyme Beratungsangebote auszubauen.
Sterni-Park argumentiert jedoch, das Kind müsse erst einmal leben. Ein Notar beurkunde die Existenz des Kindes. Gemeldet werde es acht Wochen später an die Sozialbehörde. In dieser Zeit habe die Mutter Gelegenheit, ihr Kind ohne bürokratischen Aufwand wieder zu sich zu nehmen. Bei Babyklappen können Kinder in ein Wärmebett abgelegt werden. Nach wenigen Minuten, in denen die Mutter fortgehen kann, wird Alarm ausgelöst, damit das Kind sofort versorgt wird. Babyklappen sollen verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden.
Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist dem Recht auf Leben deutlich
Thorsten Haupts (ThorHa)
- 09.04.2010, 16:48 Uhr
Wer hat bloß diesen Rat berufen?
Harry LeRoy (Cimon)
- 11.04.2010, 07:00 Uhr
Frank Pergande Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.
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