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Weltraumrecht Auch eine Weltraumbestattung will gesetzlich geregelt sein

10.07.2003 ·  Auf ihren Umlaufbahnen im All können auch kleine Teile zu gefährlichen Geschossen werden. Da die privaten Aktivitäten dort oben rasant zunehmen, muß ein Gesetz her, das diese in geregelte Bahnen lenkt.

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Eine lippenstiftgroße Metallkapsel schwebt durchs All, darin ein paar Gramm Asche. Es sind die Überreste des geliebten Urgroßvaters, der in den Weltraum geschossen wurde, damit er dort bis ans Ende aller Tage seine Bahnen ziehe. Mit derlei Trauerhilfe könnte es bald vorbei sein. Denn auf ihren Umlaufbahnen im All könnten sich auch kleine Teile zu gefährlichen Geschossen entwickeln, wenn sie auf Satelliten oder Raumstationen prallen. An dieses und ähnliche Szenarien denkt Michael Gerhard vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln, wenn er über die Gestaltung des deutschen Weltraumrechts grübelt. Da die privaten Aktivitäten im All rasant zunehmen, muß ein Gesetz her, das diese in geregelte Bahnen lenkt. Die Weltraumbestattung will Gerhard freilich nicht verbieten lassen.

Eine interessante Frage sei es aber doch, ob Weltraumbestattungen aufgrund der potentiell von den schwerelosen Mini-Urnen ausgehenden Gefahren einer besonderen Genehmigung bedürften, befindet der Jurist. An solchen Details aber wird erst noch gefeilt. Noch existiert gerade mal ein erster Entwurf für ein Weltraumgesetz, mit dem seit 1967 geltende völkerrechtliche Verträge auch in Deutschland in nationales Recht umgewandelt werden sollen. In 19 Ländern gibt es bereits nationale Regelungen, darunter in den Raumfahrer-Nationen Amerika und Russland, aber auch in Schweden, Großbritannien, Südafrika oder Australien. Grundsätzlich ist zwar auch das Völkerrecht für private Unternehmungen bindend. Faktisch bedarf es hierzulande aber einer zusätzlichen Regelung, erläutert Gerhard.

Anspruch auf Schadenersatz

Nach dem Völkerrecht etwa besteht auch heute schon ein Anspruch auf Schadenersatz etwa bei Unfällen mit Weltraumschrott oder auf die Erde auftreffenden Raketenteilen. Falls einem Häuschenbesitzer aus heiterem Himmel ein Satellit durchs Dach knallt, kann er mit Entschädigung rechnen. Zum Zuge kommt das Recht des Landes, aus dem der Schadensverursacher stammt. Mit dem neuen Gesetz könnte allerdings eine Versicherung von Betreibern für Schäden gegen Dritte Pflicht werden. Über das allgemeine Schadenersatzrecht hinaus könnte darin festgeschrieben werden, daß es sich bei Raketenflügen und Satellitensteuerung um eine „grundsätzlich gefährliche Tätigkeit“ handelt, wie etwa auch beim Eisenbahnbetrieb. Dann hätte der Betreiber der Rakete einen entstandenen Schaden zu verantworten. Die im Normalfall beim Opfer liegende Beweislast wäre flugs umgekehrt.

In jedem Fall muß laut Gerhard eine staatliche Kontrolle des privaten Betriebs etwa von Übertragungs-, Forschungs- oder Fernerkundungssatelliten in das künftige Weltraumgesetz geschrieben werden. „Momentan kann jeder, der das Geld dazu hat, einen Satelliten bauen und ihn hochschießen“, bemängelt der Experte. Eine staatliche Kontrolle im Hinblick etwa auf die Verläßlichkeit der Technik oder die Schadensvorbeugung im Falle eines Absturzes gibt es nicht. Deshalb bedarf es nach Ansicht des Juristen eines staatlichen Zertifikats, quasi einer Baugehmigung oder eines Führerscheins.

Vorschläge werden erarbeitet

Das Bundesforschungsministerium hatte das DLR beauftragt, einen Vorschlag für ein Weltraumgesetz zu erarbeiten. Dieser liegt nun vor und es steht ihm der Weg durch die üblichen langwierigen ministeriellen Instanzen bevor. In einem nächsten Schritt wollen Anfang kommenden Jahres Regierungsbeamte, Wissenschaftler und Industrievertreter unter anderem die existierenden Vorbilder diskutieren, um sich eventuell an ihnen ein Beispiel zu nehmen.

Daß findige Unternehmer trotz nationaler Gesetzgebung zu ihrem Geschäft kommen, beweist seit fast 20 Jahren ein gewisser Dennis Hope in den Vereinigten Staaten: Der Mann aus dem Bundesstaat Nevada erklärte sich kurzerhand zum Besitzer des Mondes und verkauft seither fleißig Grundstücke auf dem Erdtrabanten. Zunutze macht er sich ein altes Gesetz in den Vereinigten Staaten, wonach sich jeder Gebiete aneignen kann, die niemandem gehören. Daß nach dem Völkerrecht der Weltraum, inklusive Mond, allen Staaten gemeinsam gehört, kümmert Hope nicht weiter.

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