Home
http://www.faz.net/-gum-rfqw
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Verordnung Strengere Vorschriften zum Schutz gegen Vogelgrippe

28.10.2005 ·  Mit einer zusätzlichen Verordnung hat Verbraucherminister Trittin die Vorsorge gegen eine Einschleppung der Vogelgrippe nach Deutschland verschärft. Von Sonntag an sind unter anderem Geflügelmärkte verboten.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Am Sonntag treten in Deutschland zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe in Kraft. Eine entsprechende Änderungsverordnung wurde am Freitag in Berlin vom amtierenden Bundeslandwirtschaftsminister Jürgen Trittin unterschrieben, wie sein Ministerium bekannt gab. Unter anderem enthält sie Vorschriften für Geflügel, das auf Grund von Ausnahmegenehmigungen weiter im Freien gehalten wird. Seit einer Woche gilt bundesweit generell eine Pflicht zur Stallhaltung.

Mit den neuen Vorschriften sollen Geflügel und Menschen vor einer Ansteckung mit Vogelgrippe bewahrt werden. Die unter bestimmten Umständen auch für Menschen ansteckende Erreger-Variante H5N1, die in Thailand einige Todesopfer gefordert hat, ist auch bei verendeten Wildvögeln in der Türkei, Rumänien, Rußland und Kroatien sowie bei einem importierten Papagei nachgewiesen worden, der in Großbritannien in Quarantäne starb. Bei acht im Raum Göttingen tot aufgefundenen Graugänsen wurde dagegen keine Infektion festgestellt, wie die zuständige Landesbehörde in Oldenburg am Freitag mitteilte.

Lockvögel sind nicht mehr erlaubt

Wer in Deutschland Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, muß gemäß der am Sonntag in Kraft tretenden Verordnung sicherstellen, daß die Tiere an Stellen gefüttert werden, die für Zugvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, also Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen oder Sammelbecken im Freien. Futter und Einstreu müssen so aufbewahrt werden, daß wilde Vögel damit nicht in Kontakt kommen.

Bei der Jagd auf Wildgeflügel dürfen keine Lockvögel wie etwa Enten, Gänse, Schnepfen und Möwen mehr verwendet werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten. Ausnahmen könnten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, hieß es.

Besuch von Vogelausstellungen ungefährlich

Der Bundesverband für Natur- und Artenschutz (BNA) betonte in einer in Köln verbreiteten Erklärung, es sei nahezu ausgeschlossen, daß sich von Menschen betreute Vögel mit Vogelgrippe ansteckten. Deshalb sei der Besuch von Vogelausstellungen - die von der Bundesregierung nicht verboten worden seien - völlig ungefährlich, so BNA-Vizepräsident Walter Grau.

Er klagte: „Viele Vogelzüchter haben Probleme, weil sie durch zum Teil fehlerhafte Berichterstattung in den Medien stigmatisiert werden.“ Die Züchter bemühen sich unter anderem um die Erhaltung von fast ausgestorbenen Vogelarten. Grau ist Organisator der regelmäßig stattfindenden Zucht- und Lehrschau „Ornithea“.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel