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Vernachlässigung Zweijährige qualvoll verhungert

31.03.2010 ·  Die kleine Lea aus dem oberpfälzischen Tirschenreuth wurde nur zwei Jahre alt. Der Staatsanwaltschaft zufolge starb das Kind an einer Kombination aus Nahrungs- und Flüssigkeitsmangel sowie akuten Krankheitsfolgen, die Leas Mutter nicht behandeln ließ. Dafür sitzt die 21 Jahre alte Frau jetzt in Untersuchungshaft.

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Erneut hat der Tod eines stark vernachlässigten Kleinkinds für Entsetzen gesorgt: Die 21 Jahre alte Mutter der kleinen Lea aus dem bayrischen Landkreis Tirschenreuth wurde nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft in Weiden am Dienstag in Untersuchungshaft genommen. Ihr wird Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen, weil sie dem unterernährten und kranken Mädchen ärztliche Hilfe vorenthalten haben soll.

Die alleinerziehende Mutter war am Sonntag festgenommen worden, nachdem die Zweijährige am Vortag von einem Notarzt tot in ihrer Wohnung entdeckt worden war. Die Mutter selbst hatte diesen verständigt. Der Staatsanwaltschaft zufolge starb das Kind an einer Kombination aus Nahrungs- und Flüssigkeitsmangel sowie akuten Krankheitsfolgen, wie eine Obduktion in der Rechtsmedizin später ergab.

Totschlag durch Unterlassen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass weder die Mangelernährung noch die Krankheiten zum Tod des Mädchens hätten führen müssen. Sie wirft der Mutter vor, nicht reagiert zu haben und sich damit eines Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht zu haben. „Wir haben jedenfalls den Verdacht, dass wenn ein Arzt hinzugezogen worden wäre, das Kind heute noch leben würde“, sagte Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer. Das Mädchen hatte seinen Angaben zufolge einen Bruder, der ebenfalls bei der Mutter lebte. Der Junge sei aber wohlauf. Zu den möglichen Beweggründen der Frau sagte Schäfer zunächst nichts.

Nach Angaben des Landratsamts in Tirschenreuth hatte das Jugendamt vor etwa einem halben Jahr einen vagen Hinweis auf die Mutter erhalten, war aber nicht aktiv geworden. Ein Anrufer aus der Nachbarschaft habe bemerkt, dass die Kinder der jungen Frau nicht mehr so häufig im Garten zu sehen seien. Zudem habe dieser berichtet, dass sich der Großvater nun verstärkt um diese kümmere. Die zuständige Fachkraft im Jugendamt habe diese Beobachtung aber nicht als akute Gefährdung der Kinder gewertet und daher auf einen sofortigem Hausbesuch verzichtet. Aus „heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen“ habe das Amt den Fall später nicht mehr verfolgt, hieß es in der Mitteilung.

Verpflichtende Hausbesuche

Die Deutsche Kinderhilfe forderte als Reaktion auf den Tod des Mädchens ein bundesweit geltendes Kinderschutzgesetz, das Qualitätsstandards für Jugendämter und Interventionspflichten festschreibt. „Der Tod von Lea ist keine Ausnahme“, erklärte deren Vorstandsvorsitzender Georg Ehrmann in Berlin. Nach Schätzungen seines Verbands sterben wöchentlich etwa drei Kinder an Vernachlässigung oder an Misshandlungen. Der Fall zeige erneut, wie wichtig verbindliche Bestimmungen etwa für verpflichtende Hausbesuche durch die Behördenmitarbeiter seien. Auch obligatorische Vorsorge-Untersuchungen für Kleinkinder könnten Leben retten.

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