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Verkehrsgerichtstag Alkolocks sollen kommen

26.01.2007 ·  Mit sogenannten Alkolocks sollen künftig Alkoholfahrten in Gefahrtguttransportern und Bussen verringert werden. Verkehrsexperten fordern den Einbau der Wegfahrsperren. Extreme Raser sollen künftig ihren Führerschein sofort verlieren.

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Den Einbau von Alkohol-Zündsperren in Busse und Gefahrguttransporter, schärfere Kontrollen von Straßen-Rowdys und höhere Bußgelder für massive Verkehrsdelikte - das sind die zentralen Forderungen des 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages. Auf die Empfehlung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen konnten sich die Experten dagegen nicht einigen. Der Verkehrsgerichtstag, an dem rund 1500 Experten teilnahmen, ist am Freitag in Goslar zu Ende gegangen.

Die so genannten alkoholsensitiven Wegfahrsperren (Alkolocks) seien geeignet, Alkoholfahrten vorzubeugen, heißt es in der Empfehlung an den Gesetzgeber. Die Geräte sollten auf freiwilliger Basis in Busse und Gefahrguttransporter sowie in Lokomotiven, Schiffe und Flugzeuge eingebaut werden. Eine generelle Verpflichtung zum Einbau sei aus rechtlichen Gründen aber nicht möglich. Schon auffällig gewordenen Fahrern könne aber die Nutzung von „Alkolocks“ zur Auflage für die Wiedererteilung des Führerscheines gemacht werden.

Die Wegfahrsperren für alkholisierte Fahrer werden in der EU schon erprobt. In damit ausgerüsteten Pkw wird der Fahrer bevor er einen Wagen starten kann durch eine blinkende Leuchte am Armaturenbrett aufgefordert, einen Alkoholtest zu machen. Dazu muss er ein Gerät von der Größe eines Handys aus der Halterung nehmen, einen Schlauch in den Mund führen und langsam hineinpusten. Ein elektrochemischer Sensor in dem Gerät analysiert den Alkoholgehalt in der Atemluft und blockiert gegebenenfalls die Zündung. Um Missbrauch zu vermeiden, werden weitere Tests während der Fahrt gefordert, so dass es nicht reicht, den Test durch eine nicht alkoholisierte Person zu überlisten. Auch ist der Sensor in der Lage zwischen Atemluft und Luft aus einer Luftpumpe oder einem Luftballon zu unterscheiden, indem bei der Analyse Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Druck berücksichtigt werden.

Kein generelles Tempolimit

Während über die Alkolocks Einigkeit besteht konnten sich die Fachleute auf die Forderung nach einem generellen Tempolimit auf Autobahnen nicht verständigen. Der Verkehrsgerichtstag forderte allerdings mehr Kontrollen gegen Raser und Drängler in Bereichen mit Tempobegrenzung. Mehr Überwachung sei auch auf Landstraßen erforderlich, weil sich dort überproportional viele Unfälle ereigneten.

Schwere Delikte wie massive Tempoüberschreitungen, Alkohol- und Drogenfahrten sowie Rotlicht- und Abstandsverstöße sollen nach Ansicht der Experten härter geahndet werden als bisher. „Der Mentalität, die Geldbußen bei Verkehrsverstößen einkalkuliert“, müsse entgegengewirkt werden. Zudem seien die in Deutschland seit 1990 nahezu unverändert gebliebenen Bußgeldsätze im Vergleich zu anderen EU-Staaten sehr gering.

Extreme Raser sollen Führerschein verlieren

Massive Sanktionen gegen Extrem-Raser hatte der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Professor Friedrich Dencker, gefordert. Wer etwa mit 200 Stundenkilometern über eine Landstraße oder mit 90 durch eine Tempo-30-Zone fahre, müsse seinen Führerschein sofort verlieren.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in Goslar angekündigt, dass ausländische Raser nach Tempoverstößen in Deutschland künftig nicht mehr ungeschoren davon kommen sollen. Noch in diesem Jahr werde ein EU-Beschluss zur Vollstreckung von Bußgeldbescheiden im Ausland umgesetzt. Bisher könnten viele Geldbußen im Ausland nicht vollstreckt werden.

Von den Bundesländern forderten die Verkehrsexperten eine bessere Koordination bei der Einrichtung von Autobahnbaustellen. Nötig seien eine gemeinsame Baustellenplanung und großräumige Umleitungsempfehlungen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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