19.12.2011 · Ein 69 Jahre alter Mann wird wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Den Vorwurf der Vergewaltigung sieht das Landgericht Nürnberg-Fürth jedoch als nicht erwiesen an.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Montag einen 69 Jahre alten Mann wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vergewaltigung hielt das Gericht Adolf B. hingegen nicht für schuldig. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung.
Das Gericht wich damit deutlich von der Bewertung der Staatsanwaltschaft ab, die 14Jahre Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung gefordert hatte. Die Tochter hatte ihrem Vater vorgeworfen, sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht und mit dem Tode bedroht zu haben, falls sie ihn verrate. Der Vater hatte von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gesprochen. Drei Söhne sollen so gezeugt worden sein, von denen zwei mittlerweile verstorben sind.
Gegenstand der Anklage waren nur die Taten, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft noch nicht verjährt waren. Somit kam der Zeitraum von 1991 an in Betracht. Zudem äußerte das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Die 46 Jahre alte Frau habe sich vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt. „Ihre Aussage ist nicht konstant“, sagte der Vorsitzende Richter. „Bei einem solchen Aussageverhalten, das sich in entscheidenden Gesichtspunkten von Fall zu Fall ändert, konnten wir keinen Tatnachweis begründen.“
Nach Ansicht des Gerichts gibt es auch Anhaltspunkte dafür, dass sie zu Übertreibungen neige. „Sie hat von Aussage zu Aussage eins draufgesattelt und Ereignisse immer dramatischer dargestellt.“ Zudem sei die Tochter so selbständig gewesen, dass sie ohne weiteres hätte ausziehen können. Dafür habe sie sich aber erst entschieden, als sie zu ihrer großen Enttäuschung erfahren habe, dass sie einmal das Elternhaus nicht allein erben werde.
Norbert Schiefer möchte zackige Urteile mit
"Signalwirkung" und fordert die Versetzung von Richtern,
Heribert Mühlberger (Heribert_Muehlberger)
- 21.12.2011, 17:15 Uhr
Mal halblang ..
Alex Merck (AlexM3)
- 20.12.2011, 14:42 Uhr
Typischer Fall bedenklicher Rechtsprechung
Robert Norman (robertnorman)
- 20.12.2011, 11:10 Uhr
Ein Schlag ins Gesicht aller missbrauchter Kinder!
Karl Napp (KarlMariaNapp)
- 20.12.2011, 08:43 Uhr
Kann man
Suzana Mayr (stella_gemella)
- 19.12.2011, 22:16 Uhr