15.12.2002 · Presseberichte sprechen von einem weiteren kannibalischen Verbrechen, dass im Internet angebahnt worden sein soll.
Die Spurensicherung im mutmaßlichen Kannibalen-Mordfall von Rotenburg ist auch am Wochenende fortgesetzt worden. Allerdings ergaben sich keine Hinweise auf mögliche weitere Opfer, wie ein Polizeisprecher am Sonntag sagte. Das Magazin „Focus“ berichtete unterdessen, die Polizei ermittle in einem zweiten Verbrechensfall mit kannibalischem Hintergrund, der allerdings nichts mit dem Rotenburger Verdächtigen Armin M. zu tun habe.
Die Suche konzentrierte sich weiter auf Haus und Garten des 41 Jahre alten Mannes. Dabei wurden auch Hunde eingesetzt. Der Polizeisprecher rechnete damit, dass sich die Spurensicherung noch hinziehen wird. Die dabei eingesetzten Polizisten seien Teil der am Freitag eingerichteten Sonderkommission „Chat“.
Internet im Spiel?
Während es in dem Rotenburger Mordfall keine Hinweise auf weitere Opfer gibt, liegt laut „Focus“ angeblich ein konkreter Verdacht für ein zweites derartiges Verbrechen vor. Nach Informationen des Magazins ist die elektronisch vernetzte Szene „für ein erst kürzlich begangenes Tötungsdelikt“ verantwortlich.
Auch Täter und Opfer im Rotenburger Fall hatten sich über eine Internet-Anzeige kennen gelernt. Hintergrund der Tat war der Justizbehörde zufolge eine gemeinsame kannibalische Neigung der Männer. Die Ermittler waren M. auf die Spur gekommen, als er über das Internet erneut Kontakt zu einem Mann suchte.
"Mord aus Mordlust"
„Focus“ berichtete außerdem, der Rotenburger Verdächtige habe sich am vergangenen Dienstag freiwillig gestellt, nachdem es bei ihm eine Hausdurchsuchung gegeben hatte. „Wir benachrichtigten die Polizei“, wird Harald Ermel, der Anwalt des Rotenburger Tatverdächtigen, zitiert. Um 17.00 Uhr hätten drei Beamte M. in der Kanzlei Bothe und Partner abgeholt.
Für seinen Mandanten sieht der Rechtsanwalt gar nicht so schwarz. Da das Opfer einverstanden gewesen sei, werde die Kasseler Staatsanwaltschaft die Mordanklage gegen den tatverdächtigen 41 Jahre alten Computerspezialisten noch einmal überprüfen. „Es war Tötung auf Verlangen“, sagte der Anwalt. Dies werde mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sah das laut „Focus“ anders: „M. hat die Kontaktanzeige geschrieben. Die Initiative ist von ihm ausgegangen.“ Das Amtsgericht Bad Hersfeld hatte am Mittwochabend Haftbefehl gegen Armin M. wegen „Mordes aus Mordlust“ erlassen. Der Softwarefachmann soll den 43-jährigen Berliner Ingenieur Bernd Jürgen B. im Frühjahr 2001 mit dessen Einwilligung zerstückelt und teilweise aufgegessen haben. Der 41-Jährige hat die Tat gestanden.