02.12.2003 · Viel ist nicht bekannt über die Kannibalismus-Szene in Deutschland. Der Verzehr von Menschenfleisch an sich ist in Deutschland nicht strafbar, und nicht einmal das Bundeskriminalamt führt eine Statistik über Fälle von Kannibalismus.
Viel ist nicht bekannt über die Kannibalismus-Szene in Deutschland, und Polizei-Psychologe Adolf Gallwitz mißtraut allzu einfachen Zahlenspielen. „Das ist ein Grau-Bereich. Alle Zahlen sind hier absolut unseriös. Ich würde da niemandem glauben", betont er. Immerhin ist der Verzehr von Menschenfleisch an sich in Deutschland nicht strafbar, und nicht einmal das Bundeskriminalamt führt eine Statistik über Fälle von Kannibalismus. Auch für die Aussage des mutmaßlichen Kannibalen von Rotenburg, Armin M., es lebten in Deutschland mindestens 800 Menschen wie er, gibt es kaum eine Bestätigung.
Der Prozeß gegen den 42jährigen beginnt am Mittwoch vor dem Landgericht in Kassel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes vor, weil er im März 2001 einem Internet-Bekannten mit dessen Einverständnis zunächst den Penis abgeschnitten, ihn dann getötet und später sein Fleisch gegessen haben soll. Der Fall ist in der deutschen Rechtsgeschichte einmalig.
Grundsätzlich taucht Kannibalismus nach Worten von Gallwitz stets im Zusammenhang mit bestimmten sexuellen Neigungen oder Satanismus auf. Für Menschen mit einer solchen Neigung existiere Sexualität meist nur in Verbindung mit Gewalt oder der Ausübung von Macht. Mit dem Fall in Rotenburg sei allerdings eine „vollkommen moderne Form von Kannibalismus“ bekannt geworden - ein Kannibalismus, bei dem Täter und Opfer sich im Internet kennen lernten und das Opfer der Tat angeblich zustimmte. Das Fleisch seines Opfers habe M. nach und nach aufgetaut und gegessen, sagt sein Anwalt Harald Ermel. „Er meint, etwa 20 Kilogramm gegessen zu haben, und es waren etwa zehn Kilogramm übrig.“
Anwalt: Im internet bieten sich 200 Opfer an
Sein Mandant habe mit mindestens 280 Menschen im Internet zum Thema Kannibalismus Kontakt gehabt, berichtet Ermel. Etwa 200 böten sich im Netz als Schlachtopfer an, 30 wollten schlachten und weitere zehn bis 15 bei der Schlachtung eines Menschen dabei sein. Und dies spiegele allein die deutsche Szene wider, weltweit hätten etwa 10.000 Menschen ähnliche Neigungen.
Ob Menschen ihre Neigung zum Kannibalismus ausleben, hängt nach den Worten von Gallwitz einerseits von der Stärke ihrer Fantasie-Vorstellungen ab, andererseits aber auch davon, wie sozial eingebunden und in der Realität verhaftet sie sind. Auch wolle nicht jeder, der ein Kannibalismus-Forum im Internet besuche, tatsächlich Ernst machen. Viele Menschen seien einfach neugierig, vielen reiche der verbale Austausch darüber aus. Bei einigen Interessierten aber gehe offenbar der Realitätsbezug mit der Zeit verloren, es entwickle sich eine Eigendynamik des „Ich will mehr“ und die Hemmschwelle sinke. Das Internet unterstütze diese Menschen dann darin, als Täter und Opfer zusammenzufinden.
Menschenfleisch zu essen ist kein Straftatbestand
Ein Dunkelfeld ist der Kannibalismus auch für die Rechtswissenschaft. Weil der Verzehr von Menschenfleisch keinen Straftatbestand darstellt, gehen die Behörden Umwege bei der Strafverfolgung: Sie ermitteln und klagen an etwa wegen „Störung der Totenruhe“ oder - wie im Rotenburger Fall - wegen „Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes". Verteidiger Ermel will ein Urteil wegen „Tötung auf Verlangen“ erreichen und damit höchstens fünf Jahre Haft statt lebenslang.
Nach Einschätzung des Gießener Kriminologen Arthur Kreuzer könnte der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen. „Der Vorwurf des Mordes ... dürfte kaum greifen, weil das Opfer selbst den Tod gesucht hat und den Täter nach dem, was uns bekannt geworden ist, bis zuletzt zu der Tat ermutigt hat - und sogar die Modalitäten der Tat mit dem Täter abgesprochen hat", sagt der Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen. Tötung auf Verlangen komme wohl auch nicht in Frage, weil der Täter vermutlich nicht aus Barmherzigkeit für das Opfer gehandelt habe. Möglicherweise bleibe es bei einem Totschlag mit einer Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.