17.05.2010 · Ein 23-jähriger Geisterfahrer, der betrunken einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte, bei dem ein Kleinkind und zwei Frauen starben, wurde nun zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Ohne Licht ist ein Auszubildender betrunken gegen die Fahrtrichtung in einen Kombi mit einer sechsköpfigen Familie gefahren. Bei dem schweren Unfall kamen drei Menschen ums Leben. Das Amtsgericht Langenfeld verurteilte den 23-Jährigen am Montag wegen dreifacher fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Verkehrsgefährdung zu zweieinhalb Jahren Haft sowie vier Jahren Fahrverbot.
Der Auszubildende war im Juni 2009 stark angetrunken auf der Autobahn 59 bei Leverkusen als Geisterfahrer in den Wagen einer Düsseldorfer Familie gerast. Ein einjähriges Mädchen, seine 32-jährige Mutter und die 79-jährige Großmutter starben. Der 41-jährige Vater und zwei Kinder im Alter von acht und zehn Jahren überlebten.
Das Gericht sprach von einer Tragödie für die Familie und folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Folgen für die Hinterbliebenen seien verheerend. Der junge Mann habe eine Familie zerstört. Die Nebenklage-Anwälte schlossen sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an, stellten das Strafmaß aber ins Ermessen des Gerichts. Der 23-Jährige habe gewusst, dass er sich stark angetrunken ans Steuer setzte und sei dennoch gefahren. Bei dem Unglücksfahrer waren 2,1 Promille Alkohol im Blut festgestellt worden. Er soll bei einer Grillparty getrunken und sich gestritten haben, bevor er ins Auto stieg.
Angehörige verließen laut schimpfend den Saal
Zum Prozessauftakt hatte er gesagt, er könne sich an das Geschehen nicht mehr erinnern. Auf der Autobahn soll er zunächst bei einem leichteren Unfall in die Leitplanke geprallt und dann mit defekten Scheinwerfern
in die Gegenrichtung weitergefahren sein. Der angehende Automechaniker zeigte vor Gericht Reue und entschuldigte sich bei der Familie. Der 23-Jährige könne nicht mehr ruhig schlafen und würde alles dafür tun, den Unfall ungeschehen zu machen. Er sei als Folge des Unfalls selbst in psychologischer Behandlung, sagte er in seinem Schlusswort.
Angehörige kritisierten das aus ihrer Sicht zu milde Urteil. Sie verließen teilweise laut schimpfend den Verhandlungssaal. Der Richter sagte dazu, man müsse zugunsten des Angeklagten berücksichtigen, dass
er die Tat bereue und auch selbst mit den Folgen zu kämpfen habe. Der 23-Jährige war bei dem Unfall schwer verletzt worden. Außerdem habe er aufgrund der erheblichen Alkoholisierung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit am Steuer gesessen. Darüber hinaus habe er sich bis dahin im Straßenverkehr einwandfrei verhalten. Daher sei eine Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung tat- und
schuldangemessen. Außerdem wurde angeordnet, dass der 23-Jährige vor Ablauf von vier Jahren seinen Führerschein nicht wieder zurückerhält.