03.02.2006 · Die Bilder stechen Passanten in Fußgängerzonen immer wieder ins Auge und Herz: Jetzt dürfen Tierschützer nicht mehr mit drastischen Fotos verletzter oder gequälter Tiere in der Öffentlichkeit für ihre Anliegen werben.
Tierschützer dürfen nicht mit drastischen Fotos verletzter oder gequälter Tiere in der Öffentlichkeit für ihre Anliegen werben. Das Arnsberger Verwaltungsgericht hat in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, daß Bürger nicht ohne Zustimmung und unvorbereitet mit derartigen Bildern konfrontiert werden dürfen.
Damit bestätigte das Gericht die Auflagen für einen Tierschutzverein in Siegen, der bei Infoständen in einer Fußgängerzone überdimensionale Fotos verendeter oder schwer verletzter Tiere hinter Sichtschutzwände stellen mußte.
Die Verwaltungsrichter stellten klar, daß dies „einen angemessenen Ausgleich zwischen der grundgesetzlich geschützten Versammlungs- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Dritter, insbesondere auch von Familien mit Kindern, andererseits“ sei. Dem Verein sei es dennoch möglich, Passanten auf die Mißstände in der Schweinemast oder Pelztierzucht aufmerksam zu machen.