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Urteil Mehr als 13 Jahre Haft für Schwerverbrecher Wolf

13.12.2011 ·  Der 58 Jahre alte Schwerverbrecher Thomas Wolf ist wegen der Entführung einer Wiesbadenerin und zwei Banküberfällen zu mehr als 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Von Heidi Müller-Gerbes, Wiesbaden
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Das Landgericht Wiesbaden hat den Bankräuber und Entführer Thomas Wolf zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte im Jahr 2000 bei einem Banküberfall in Hamburg nahezu eine halbe Million Mark erbeutet und drei Jahre darauf bei einer Bank im niederländischen Eindhoven 110 000 Euro. Im März 2009 schließlich entführte er in Wiesbaden die Frau eines Angestellten der Volksbank und erpresste von dem Geldhaus annähernd zwei Millionen Euro mit der Drohung, seine Geisel gegebenenfalls umzubringen.

Der vielfach vorbestrafte Wolf galt lange als einer der am meisten gesuchten Schwerverbrecher Deutschlands. Weil es ihm wiederholt gelungen war, sich der Haft zu entziehen, wurden für die neunmonatige Hauptverhandlung in Wiesbaden besonders strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Es soll ihm noch eine Lebensperspektive bleiben

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht anderthalb Jahre unter der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Dem bald 59 Jahre alten Angeklagten solle noch eine Lebensperspektive außerhalb der Haft bleiben, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk. Aus Sicht der Verteidigung wäre eine Strafe von höchstens zehn Jahren ausreichend gewesen.

Der in Düsseldorf geborene Wolf wuchs in bürgerlichen Verhältnissen auf. Richter Bonk sagte, nach „familiären Erschütterungen“ sei er bereits als Jugendlicher wiederholt mit Gesetzen in Konflikt geraten. Mit 19 Jahren habe er seinen ersten schweren Raub begangen. Seinen Hauptschulabschluss habe er in einer Justizvollzugsanstalt nachholen müssen. Das damit verbundene „Defizit an sozialer Anerkennung“ belaste den Angeklagten offenbar noch heute. In seinem „letzten Wort“ bat Wolf seine Opfer „von Herzen“ um Verzeihung. Dem Gericht versicherte er, seine kriminelle Karriere werde er jetzt „unwiderruflich beenden“.

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Jahrgang 1944, freie Autorin in der Rhein-Main-Zeitung.

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