01.08.2003 · Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Münster attestierte den beiden Hauptangeklagten eine besondere Schwere der Schuld, weil sie die Tat vorsätzlich geplant hatten.
Sechs Monate nach dem Mord an drei Frauen im westfälischen Telgte sind zwei der drei Täter am Freitag zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zugleich stellte die Schwurgerichtskammer des Münsteraner Landgerichts die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach fünfzehn Jahren nicht möglich. Auch eine Ausweisung der aus der Türkei stammenden Täter wird damit erschwert. In der Regel werden Ausländer mit längeren Haftstrafen nach Verbüßung von etwa zwei Dritteln der Haftstrafe ausgewiesen und sind dann in ihrem Heimatland frei.
Ein dritter Angeklagter erhielt wegen psychischer Beihilfe zum Mord eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Franz Berding darauf hin, daß die beiden Hauptangeklagten, der 31 Jahre alte Drahtzieher Hüseyn Dag und der zehn Jahre jüngere Schütze Timucin Özugur, eine erdrückende Vielfalt schulderschwerender Umstände auf sich geladen hätten. Bei Timucin Özugur seien das zum einen "eine menschenverachtende Grundhaltung, die sittlich auf tiefster Stufe steht". Özugur hatte nach Dags Auftrag, die drei Frauen umzubringen und besonders bei der Ermordung von Dags eigener Ehefrau darauf zu achten, daß diese auch sicher tot sei, geantwortet: "Ich kann die drei nicht unterscheiden - wer abkackt, kackt ab."
Entwürdigende Hinrichtung
Außerdem habe der wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestrafte Özugur die Frauen auf offener Straße auf entwürdigende Weise aus nächster Nähe hingerichtet. Die drei Frauen, die Özugur weitgehend unbekannt waren, hätten sterben müssen, weil Özugur von Dag eine zuvor versprochene Belohnung erhalten wollte. Damit folgte das Gericht der Einschätzung der Verteidigung nicht, Özugur habe aus Angst vor Dag geschossen.
Dem Angeklagten Hüseyn Dag bescheinigte die Kammer eine außerordentlich hohe kriminelle Energie. Er habe die beiden Mitangeklagten - Özugur und den 25 Jahre alten Ali Daglar - monatelang "genervt", damit diese seine Frau töteten. Selbst die Schwangerschaft seiner Frau habe ihn nicht von dem Tatplan abhalten können. Gleichzeitig sei der Plan der Männer, in kriminelle Geschäfte einzusteigen, von großer Naivität gewesen. Es habe sich zum Tatzeitpunkt lediglich um Hirngespinste gehandelt.
Timucin Özugur hatte auf Anordnung von Hüseyn Dag in der Nacht zum 29. Januar drei 30, 34 und 39 Jahre alte Putzfrauen eines Fitness-Studios in Telgte-Orkotten auf einem Parkplatz erschossen, als diese nach getaner Arbeit in ihr Auto steigen wollten. Im Laufe des Prozesses hatte Özugur ausgesagt: "Ich sagte, sie sollen zur Wand gehen. Sie gingen rückwärts, dann habe ich ihnen ins Gesicht geschossen. Zuerst habe ich auf die rechte Frau, dann auf die daneben geschossen. Beide fielen zu Boden. Die Dritte kniete vor mir, da habe ich von oben einen Schuß auf ihren Kopf abgefeuert." Nach der Verhaftung Hüseyn Dags, der mit einem der Opfer verheiratet war, hatte sich schnell herausgestellt, daß Dag die Ermordung seiner Ehefrau und - zur Verdeckung seiner Täterschaft - auch ihrer beiden Kolleginnen in Auftrag gegeben hatte, weil seine Ehefrau seinem und Ali Daglars geplanten Einstieg in kriminelle Geschäfte im Weg gestanden hatte. Staatsanwalt Stefan Lechtape nannte das Vorgehen zum Prozeßauftkat "kaltblütig" und "skrupellos" und forderte für die beiden Haupttäter eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.
Anwälte beharrten auf Jugendkammer
Hüseyn Dags Verteidiger indes konnten bei ihrem Mandanten bis zuletzt keine besondere Schwere der Schuld erkennen. Vielmehr habe Dag unter einem dominanten und gewalttätigen Vater gelitten und sich mit der Ermordung seiner Ehefrau aus den Fängen seines Vaters und seiner Familie befreien wollen. Das Gericht schloß sich dieser Auffassung zwar an, sie sei jedoch nicht dazu angetan, die Tatmerkmale der besonderen Schuldschwere auszuräumen. Die Anwälte von Timucin Özugur beharrten bis zum Ende darauf, daß Özugur zur Tatzeit noch nicht volljährig gewesen sei und ihm vor einer Jugendkammer der Prozeß gemacht werden müsse. Noch kurz vor der Urteilsverkündung am Freitag brachten sie einen neuerlichen Beweisantrag ein: Demnach sei der amtliche Eintrag im türkischen Geburtenregister bezüglich Özugurs Geburtsdatum falsch. Zwei Zeuginnen sollten aus der Türkei eingeflogen werden, die das bestätigen könnten.
Der Verteidiger von Ali Daglar hatte vorgebracht, sein Mandant sei kein Gehilfe der Haupttäter gewesen, sondern habe lediglich eine geplante Straftat nicht angezeigt. Das Gericht gelangte indes zu der Auffassung, Ali Daglar habe den Tatplan gemeinsam mit Hüseyn Dag gefaßt und auch Hüseyn Dags Anfrage, ob er nicht die Frauen ermorden wolle, nicht von Anfang an kategorisch verneint.