18.04.2008 · Eine Realschullehrerin aus Duisburg wollte sich nicht von ihren Schülern bewerten lassen. Deshalb klagte sie gegen das Internetportal spickmich.de. Doch das Landgericht Duisburg sah die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht verletzt.
Erneuter Sieg für das Lehrerbewertungs-Portal „Spickmich.de“: Das Duisburger Landgericht wies am Freitag die Klage einer Realschullehrerin ab, die den Kölner Betreibern verbieten lassen wollte, sie betreffende Benotungen ihrer Schüler zu veröffentlichen. Erst Ende Januar war eine Gymnasiallehrerin vor dem Landgericht Köln mit einer vergleichbaren Klage gescheitert. Beide Frauen streben eine Berufung an.
Ähnlich wie in Köln entschied auch die Duisburger Kammer nun, dass die Bewertungen der Schüler zulässige Werturteile und keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes darstellten. Die Benotungen fielen in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsäußerung, sagte ein Gerichtssprecher. Auch Datenschutzgründe sprächen nicht gegen die Online-Bewertung der Lehrerin.
„Cool und witzig“
Auf „Spickmich.de“ können Schüler ihre Lehrer in verschiedenen Kategorien wie „fachlich kompetent“, „gut vorbereitet“, „faire Noten“, aber auch „cool und witzig“, „menschlich“ oder „beliebt“ bewerten. Die klagende Realschullehrerin hatte dem Gerichtssprecher zufolge im Gesamtergebnis die Note 3,8 erhalten, worauf sie die Löschung ihrer Daten beantragte. Die öffentliche Bewertung stellte nach Ansicht der Pädagogin eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte dar.
Abgeschlossen ist das juristische Tauziehen um die Zulässigkeit der Benotungen jedoch auch mit der erneuten Klageabweisung noch nicht: Der Anwalt der Realschullehrerin kündigte an, Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen zu wollen. Der Termin für die Berufungsverhandlung im Fall der Kölner Pädagogin steht bereits fest: Am 12. Juni will die Gymnasiallehrerin vor dem Oberlandesgericht Köln erneut ihr Anliegen vortragen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
„Spickmich.de“-Betreiber Bernd Dicks ist allerdings zuversichtlich, dass die Lehrerbewertungen im Internet auch in Zukunft erlaubt bleiben. „Die Schüler nehmen nur ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahr, bei uns wird niemand an den Pranger gestellt“, sagte er. Bei anderen Berufsgruppen wie Handwerkern oder Dienstleistern sei eine Bewertung ihrer Arbeit schließlich auch kein Problem.
Nach Angaben der Kölner Betreiber haben sich seit Februar 2007 mehr als eine halbe Million Schüler auf „Spickmich.de“ registriert. Rund 250.000 Lehrer seien bislang bewertet worden, die Durchschnittsnote betrug dabei 2,7. Ein Meinungsforum bietet das „Spickmich“-Team nun auch Eltern: Seit einer Woche können sie auf „Schulradar.de“ die Schule ihrer Kinder in verschiedenen Kategorien bewerten und Kommentare verfassen.