12.06.2002 · Udo Jürgens wollte 56.000 Euro für drei Lieder. Der buchende Gastwirt sagte ab und sollte Schadenersatz zahlen.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Schadenersatzforderung des Showstars Udo Jürgens wegen eines geplatzten Auftritts weitgehend abgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wurde damit der Berufung eines Gastwirts aus dem Westerwald stattgegeben.
Der Gastwirt hatte zum 90-jährigen Jubiläum seines Lokals mit einem Auftritt von Jürgens für sich werben und den Star engagieren wollen. Die Agentur untersagte ihm jedoch jegliche Form der Werbung. Jürgens sollte stattdessen als Überraschungsgast auftreten und für eine Gage von rund 56.000 Euro drei Lieder spielen. Mit diesen Konditionen war der Gastwirt nicht einverstanden und verzichtete. Nach dem Willen der Agentur sollte er allerdings dennoch die Gage zahlen. Das Landgericht Koblenz hatte der Klage auf Schadenersatz von rund 20.000 Euro stattgegeben.
Das Oberlandesgericht war hingegen der Ansicht, dass zwischen Jürgens und dem Gastwirt kein endgültiger Vertrag zustande gekommen war. Das Gericht entschied lediglich, dass der Gastwirt der Agentur entstandene Fahrtkosten von 1.700 Euro tragen müsse, da er nicht unverzüglich nach Übersendung des für ihn nicht akzeptablen Vertragsentwurfs reagiert habe.