Jörg Wilhelm Ks. Gesicht ist gerötet. Grauer Anzug, schwarzes Hemd, grauer Kinnbart. Regungslos lässt er sich in den Verhandlungssaal 1 des Stuttgarter Landgerichts führen.
Wenn es während der vergangenen Monate in diesem Strafverfahren an etwas keinen Mangel gab - dann an Ermahnungen an den Angeklagten, zu seiner Mitschuld etwas zu sagen. Auch am Freitag, dem Tag der Urteilsverkündung, gibt sich der Vorsitzende Richter der siebten großen Strafkammer viel Mühe, Jörg Wilhelm K. zum Reden zu bringen.
„Wir wären gerne mit Ihnen ins Gespräch gekommen. Sie hätten nicht befürchten müssen, dass diese Kammer ihnen den Respekt versagt, den sie verdient haben“, sagt der Richter. Vielleicht sei es aber der Umgang mit der Schuld gewesen, der es heute vielen Menschen schwer mache, dem Angeklagten Respekt entgegen zu bringen. Der Richter erzählt dann ziemlich viel aus seinem eigenen Leben, vom „Freud und Leid“, die das Erziehen von Kindern mit sich bringe.
Scharfe Kritik am Strafverteidiger
Er attackiert in ungewöhnlich scharfer Weise den Strafverteidiger des Angeklagten, der das erstinstanzliche Urteil zu Beginn des Revisionsverfahrens als „Unrechtsurteil“ bezeichnet hatte - auch das Wort „Menschenrechtsverletzung“ war einmal aus dem Mund des Anwalts zu vernehmen. „In tiefere Fettnäpfchen als ihre Verteidiger hätten Sie nicht treten können. Der Ton macht die Musik. Ich dachte, ich bin im falschen Saal. Über Menschenrechtsverletzungen in Ruanda wird in Saal 6 verhandelt.“ Jörg Wilhelm K. sitzt wie versteinert auf der Anklagebank, verfolgt die Urteilsbegründung regungslos. „Das muss man als Angeklagter nicht hinnehmen, dass man so verteidigt wird.“
Am 10. Februar 2011 hatte die 18. Große Strafkammer den Vater des Amokläufers Tim K. wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Weil das Gericht einer maßgeblichen Zeugin nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) das Auskunftsverweigerungsrecht zugebilligt hatte, wurde der Revision stattgegeben.
Strafmaß um drei Monate verringert
Die siebte Große Strafkammer folgte dem erstinstanzlichen Urteil im wesentlichen, verringerte aber das Strafmaß um drei Monate, weil der Angeklagte von der Tötungsabsicht seines damals 17 Jahre alten Sohnes nichts gewusst haben konnte. Die Tatbestandsmerkmale für eine mehrfache fahrlässige Körperverletzung und Tötung sah das Gericht als erfüllt an: „Es wäre wohl nicht zum Amoklauf gekommen, wenn sie die Waffe und die Munition ordnungsgemäß weggeschlossen hätten, Punkt, aus“, sagt der Richter. Vielleicht hätte Tim K. dann einen späteren Bus genommen, vielleicht hätte er im Bus ein Mädchen getroffen, in das er sich verliebt hätte. Und Tims Leben und das vieler Familien in der schwäbischen Kleinstadt hätte einen anderen Verlauf genommen. In jedem Fall, so das Gericht, sei der Umgang des Angeklagten mit Waffen und Munition fahrlässig gewesen.
An dieser Stelle kann sich der Richter, der auf seine Erfahrung als langjähriger Jugendrichter verweist, eine kritische Bemerkung zur Argumentation der Verteidiger nicht verkneifen: In der Literatur gebe es keinen Zweifel, dass für eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit eine „abstrakte Gefahr“ ausreiche, die sich tatsächlich realisiere. Die Behauptung, der Unternehmer und Vater des Amokläufers sei über die Tötungsabsichten informiert gewesen, habe sich nicht belegen lassen, die hierzu vorgeladene Zeugin habe gelogen. „Natürlich hätten Sie aufmerksam werden müssen. Welcher Vater will denn nicht, dass sein Sohn Spaß hat. Jungs sind so, die sind auf der Suche nach allem, was knallt, deshalb verschließe ich solche Sachen“, sagt der Richter. Bei dem Angeklagten hätten doch „alle Alarmglocken“ schrillen müssen.
Anderthalb Stunden Urteilsbegründung
Jörg K. hat sich vom Drucker hochgearbeitet zum selbständigen Unternehmer. Er soll immer bis spät in der Nacht in der kleinen Fabrik für Industrieverpackungen gearbeitet haben. Er galt als besorgter Vater. Die Dimension der psychischen Erkrankung seines Sohnes hat er aber verkannt, sonst hätte er ihn nicht mit in den Schützenverein genommen - 15 Menschen starben am 11. März 2009 in Waiblingen und Wendlingen.
Nach anderthalb Stunden Urteilsbegründung fleht der Richter den Angeklagten geradezu an, von einer abermaligen Revision abzusehen: „Sie sollten sehen, was Sie Ihrer Familie und den Angehörigen der Opfer antun.“
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