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Gebäudesicherheit „Marode Gebäude, marode Finanzen“

 ·  Nach dem Einsturz der Halle in Bad Reichenhall fordern Politiker mehr Geld für die Kommunen. Sonst müßten viele sanierungsbedürftige Gebäude geschlossen werden. Fachleute halten es aber nicht für nötig, das Baurecht zu ändern.

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Nach dem Unglück in Bad Reichenhall hat sich die Debatte verschärft, inwieweit die Kommunen finanziell in der Lage sind, ihre Gebäude in einem sicheren Zustand zu halten. Der Präsident des Deutschen Städtetags, der Münchner Oberbürgermeister Ude (SPD), sagte am Freitag, zahlreichen öffentlichen Gebäuden drohe die Schließung, wenn Bund und Länder nicht für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen sorgten. Die Zahl der Gebäude, die einer Sanierung bedürften, steige. Insbesondere Bauwerke aus den sechziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts brächten für die Kommunen große Herausforderungen mit sich. Viele öffentliche Gebäude in Deutschland seien marode, weil den Kommunen in den vergangenen Jahren Geld für Investitionen gefehlt habe.

Der baden-württembergische Finanzminister Stratthaus (CDU) beklagte eine Benachteiligung von Kommunen in den alten Bundesländern bei der Vergabe von Fördergeldern. Der Bund solle seine Mittelvergabe mehr nach dem Gesichtspunkt der Bedürftigkeit vergeben, sagte Stratthaus. Auch der niedersächsische Ministerpräsident Wulff (CDU) plädierte dafür, die Investitionsförderung an der Strukturschwäche von Regionen zu orientieren und nicht an der Unterscheidung „alte und neue Bundesländer“ festzuhalten.

„Keinen neuen Ost-West-Konflikt provozieren“

Es gebe auch in den neuen Ländern hochentwickelte Regionen, sagte Wulff, der stellvertretender CDU-Vorsitzender ist. Er hob hervor, daß zwar über eine Verringerung der Staatstätigkeit gesprochen werden müsse; der Unterhalt der öffentlichen Infrastruktur sei aber eine staatliche Kernaufgabe. Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Landsberg, warnte am Freitag davor, eine „neue Mauer“ bei Investitionen zu errichten. Es dürfe kein neuer West-Ost-Konflikt provoziert werden. Der Finanzminister Sachsen-Anhalts, Paque (FDP), sagte, entscheidend für den Einsatz von Fördermitteln könne nicht die Himmelsrichtung sein, „sondern die finanzielle Bedürftigkeit - egal ob in Magdeburg oder in Essen“.

Fachleute wiesen indessen die Forderungen nach einer gesetzlichen Regelung über Kontrollen von öffentlichen Bauten gegenüber dieser Zeitung zurück. Daß Deregulierungstendenzen zum Unglück von Bad Reichenhall geführt hätten, sei falsch, sagte Ulrich Battis, der Leiter des Berliner Instituts für Deutsches und Internationales Baurecht, dieser Zeitung. Im Bauordnungsrecht, das in Deutschland in der Kompetenz der Länder liegt, seien präventive und repressive Mittel der Kontrolle von Bauten festgeschrieben. Nur aus der Prävention, die insbesondere die Prüfung von Bauvorlagen umfaßt, hätten sich die Länder in den vergangenen Jahren sukzessive zurückgezogen - Bayern spiele dabei eine Vorreiterrolle.

Das gelte allerdings nur für Gebäude, die nicht höher als zwanzig bis zweiundzwanzig Meter sind, mithin nicht für die Eislaufhalle in Bad Reichenhall. An der Intensität der repressiven Kontrolle, der Überprüfung und Abnahme der fertiggestellten Bauwerke durch die staatliche Bauaufsicht, habe sich in den vergangenen Jahrzehnten hingegen nichts Substantielles geändert. Erst recht könne für die regelmäßige Überprüfung von Gebäuden nicht von einer Deregulierung gesprochen werden: „Wo es noch nie eine Regulierung gab, kann nichts dereguliert werden.“

Der Bauherr als Gebäude-TÜV

Auch Henning Jäde, leitender Ministerialrat der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium, sieht keinen Anlaß, aufgrund des Dacheinsturzes in Bad Reichenhall etwas an den bestehenden baurechtlichen Bestimmungen zu ändern. Ude rede sich „um Kopf und Kragen“, wenn er nahelege, daß mit Hochbauten genauso verfahren werden sollte wie etwa mit Brücken oder Windrädern. Während diese dynamischen Belastungen und wechselnden Windverhältnissen ausgesetzt seien, könne das für Hochbauten in der Regel nicht behauptet werden. Wo es doch der Fall ist, wie etwa bei freistehenden Hochhäusern in Frankfurt am Main, gebe es Sonderbestimmungen, die zu einer periodischen Überprüfung der Standfestigkeit verpflichteten.

Auch die in allen Bundesländern seit langem geltende Rechtspraxis, daß ein Gebäude nach der Abnahme in den Verantwortungsbereich des Bauherrn übergehe, hält Jäde für sinnvoll. „Der Bauherr kennt sein Gebäude am besten, er wirkt als eine Art permanenter Gebäude-TÜV.“ Im Übrigen würden in der gegenwärtigen Debatte die finanziellen, technischen und organisatorischen Dimensionen einer regelmäßigen Überprüfung von Hochbauten unterschätzt. „Es ergäbe keinen Sinn, nur zu prüfen, ob es in einem Gebäude von der Decke tropft; man müßte Verkleidungen lösen und Laboruntersuchungen in Auftrag geben, was sehr teuer wäre.“

„Ein Strohfeuer“

Nicht zuletzt aus diesem Grund hält Peter Wagner, Leiter des Bautechnischen Prüfamts der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Land Berlin, die momentane Debatte für ein „Strohfeuer“, wie es in ähnlicher Weise schon einmal nach dem Einsturz der Berliner Kongreßhalle 1980 aufgeflackert sei. Auch damals seien unter dem Eindruck des Unfalls Forderungen nach staatlich geregelten Kontrollen öffentlich genutzter Gebäude geäußert worden, die allerdings bald wieder verstummt seien. Deutschland habe ein effizientes öffentlich-rechtlich verankertes System der Baukontrolle, das auf der Prämisse „Sicherheit, Ordnung und Gefahrenabwehr“ gründe. Dagegen würde in Ländern wie Frankreich oder Belgien die Baukontrolle von privaten Versicherungen übernommen.

Auch die hessische Landesregierung hält die rechtlichen Voraussetzungen für die Kontrolle von sogenannten Sonderbauten wie Sporthallen oder Einkaufszentren für ausreichend. Allerdings wurde bei den Überprüfungen nach Ansicht des Staatssekretärs im hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium, Abeln, bisher nicht ausreichend auf die Statik der Gebäude geachtet. Dies werde sich als Folge des Unglücks von Bad Reichenhall ändern. Bei den Prüfkriterien für „Sonderbauten“, die den Bauaufsichtsbehörden bei den hessischen Landkreisen im Januar 2003 zugegangen sei, stehe die Einhaltung der Brandschutzvorschriften im Vordergrund.

Der Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, Karl-Christian Schelzke, sagte indessen, daß im Zweifelsfall öffentliche Gebäude, aber auch Spielplätze oder Sportstätten bis zu einer vollständigen Sanierung geschlossen werden müßten. Der Direktor des Hessischen Landkreistags, Röther, sagte dieser Zeitung, die Überprüfung und Verbesserung der Gebäudestatik sei ein Problem, das ähnliche Dimensionen wie die Asbestsanierung in der Vergangenheit annehmen könnte.

Neubrandenburg und Kiel überprüfen Gebäude

Einige Städte haben indessen Konsequenzen aus dem Unglück in Reichenhall gezogen. In der mecklenburgischen Stadt Neubrandenburg ordnete Oberbürgermeister Krüger (CDU) an, alle größeren Gebäude, die der Stadt gehören, noch im ersten Halbjahr zu überprüfen, gestaffelt nach Alter, Größe und Öffentlichkeitswirksamkeit. Neubrandenburg gehört zu den ersten größeren deutschen Städten, die einen eigenen Betrieb für Immobilienmanagement gegründet haben. Die Kieler Oberbürgermeisterin Volquartz (CDU) nahm das Unglück zum Anlaß, sich eine Liste über alle städtische Gebäude vorlegen zu lassen. Dort soll vermerkt sein, wie alt die Gebäude sind, in welchem Zustand sie sich befinden und ob eventuell eine Sanierung notwendig ist.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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Jahrgang 1979, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.

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