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Transrapid-Unglück Staatsanwalt erhebt Anklage wegen fahrlässiger Tötung

30.08.2007 ·  Das Transrapid-Unglück mit 23 Toten in Niedersachsen vor elf Monaten wird ein Fall für die Gerichte: Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss ihrer Untersuchungen Anklage gegen drei Hauptverantwortliche erhoben.

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Knapp ein Jahr nach dem Transrapid-Unglück mit 23 Toten in Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft den
Fahrdienstleiter und die Betriebsleitung der Teststrecke in Lathen angeklagt. Die drei Männer hätten sich der fahrlässigen Tötung in 23 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in elf Fällen schuldig gemacht, warf ihnen die Anklagebehörde am Donnerstag vor. Der Fahrdienstleiter habe eine Sperre nicht eingelegt und damit gegen
Betriebsvorschriften verstoßen. Dem Betriebsleiter und seinem Vorgänger wird vorgeworfen, notwendige Vorschriften nicht rechtzeitig erlassen zu haben.

Dem Betriebsleiter und seinem Vorgänger werde ein Organisationsverschulden angelastet, erklärte der Verteidiger des Fahrdienstleiters, Rechtsanwalt Reinhold Schlothauer. In den Betriebsvorschriften der Strecke habe eine klare Anweisung für das Setzen einer elektronischen Fahrwegsperre gefehlt. Diese vom Hersteller geforderte Fahrwegsperre sollte den Bereich um das Wartungsfahrzeug, auf das der Transrapid bei dem Unfall prallte, für die Magnetbahn sperren und wurde bei dem Unfall nicht gesetzt.

Fahrzeug war vergessen worden

Seinem Mandanten, dem Fahrdienstleiter, werde der Verstoß gegen Betriebsvorschriften für den Transrapid zur Last gelegt, erklärte der Anwalt weiter. Der Vorwurf: Der Fahrdienstleiter habe der Magnetbahn keine Freigabe erteilen dürfen, weil sich das Wartungsfahrzeug noch auf der Strecke befunden habe. Der Verteidiger des früheren Betriebsleiters sagte, die Vorwürfe gegen die Betriebsleitung seien unbegründet. Es habe ein Sicherheitskonzept gegeben, das mehr als 20 Jahre lang funktioniert habe.

Video: Transrapid-Bergung verläuft schwierig

Der Transrapid war bei einer Messfahrt, bei der auch Touristen an Bord waren, mit Tempo 160 auf einen Werkstattwagen geprallt, der noch auf der Strecke stand. Dabei starben 23 Menschen. „Das Fahrzeug war schlicht und einfach vergessen worden“, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Jörg Schröder. „Hätte der Fahrdienstleiter ordnungsgemäß gearbeitet, wäre der Unfälle mit Sicherheit nicht passiert.“

Ermittlungen gegen Management eingestellt

Die Ermittlungen gegen Mitglieder des Managements der Betreibergesellschaft IABG (Ottobrunn) sowie gegen einen zweiten Leitstand-Mitarbeiter seien eingestellt worden. Ihnen sei keine Schuld nachzuweisen. Der Fahrdienstleiter befindet sich nach Angaben seines Verteidigers seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung. Ein Ende der Behandlung sei nicht abzusehen.

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