19.03.2009 · Zu den Ursachen des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs liegen noch immer keine verlässlichen Angaben vor. Es verstärkt sich der Eindruck eines Zuständigkeitswirrwars bei den Behörden. Nun ist der Schwarze Peter zunächst einmal wieder bei der Stadt Köln.
Die „lückenlose und nachvollziehbare Darstellung“ der Auflagen beim Bau der Kölner U-Bahn, die Oberbürgermeister Fritz Schramma bis zum Mittwoch von den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) eingefordert hatte, erhielt er bis zum späten Nachmittag nicht. Dann kam die Bitte um Fristverlängerung. Immerhin lieferte die Kölner Umweltbehörde am Nachmittag einen 13 Seiten umfassenden Bericht, der an diesem Donnerstag im neugegründeten Koordinierungsrat gründlich studiert werden soll. Der Koordinierungsrat hat den Krisenstab ersetzt, der nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März gebildet worden war. Bei dem Unglück, das vermutlich auf den Bau der U-Bahn-Linie in Köln zurückzuführen ist, kamen zwei junge Männer ums Leben, Archivalien von zum Teil unschätzbarem Wert wurden unter den Trümmern begraben.
Während zu den Ursachen des Unglücks noch immer keine verlässlichen Angaben vorliegen, verstärkt sich der Eindruck eines Zuständigkeitswirrwarrs bei den Behörden. Am Wochenende war in Köln bekannt geworden, dass die beauftragten Baufirmen in der Baugrube vor dem Archiv nicht nur die genehmigten vier Brunnen angelegt hatten, sondern 15. Die Brunnen dienen dem Abpumpen des unter Druck stehenden Grundwassers in der tertiären Schicht unter der Baugrube. Je größer der Druck ist, umso mehr Brunnen müssen gebaut werden. Wie es trotz der 18 in der Baugrube angelegten Brunnen zu dem mutmaßlichen hydraulischen Grundbruch kommen konnte, zählt zu den ungeklärten Fragen bei der Suche nach der Ursache des Archiveinsturzes.
„Die Stadt Köln kann sich der Überwachungspflicht nicht entziehen“
Die Stadt, die Verkehrsbetriebe, die Bezirksregierung und die Baufirmen verweisen zur Zeit nicht selten aufeinander, wenn es um Zuständigkeiten geht. So verweist etwa der Regierungspräsident darauf, dass die „wasserrechtliche Erlaubnis Waidmarkt“ nur eine von zwölf wasserrechtlichen Erlaubnissen sei, die die Stadt Köln erteilt und dem Regierungspräsidium zur Kenntnis gebracht habe. Er schreibt weiter: „Die Stadt Köln kann sich durch den Erlass von Auflagen der Überwachungspflicht ihrer eigenen wasserrechtlichen Erlaubnis nicht entziehen.“ Damit wäre der Schwarze Peter zunächst einmal wieder bei der Stadt Köln.
Am Mittwoch befeuerte ein Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ die Debatte über mögliche schuldhafte Versäumnisse beim U-Bahn-Bau, die zum Einsturz des Archivs geführt haben könnten. Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen war in der Baugrube vor dem Archiv vermutlich durch eine Schlitzbauwand oder unter ihr hindurch plötzlich Grundwasser eingedrungen. Das Erdreich unter dem Archiv und den benachbarten Wohnhäusern rutschte nach, und das Archiv kippte vornüber in die Baugrube.
Übliche Berechnungsverfahren nicht ausreichend
Die Zeitung berichtete nun, schon im September 2008 habe eine Studie des „Instituts für Geotechnik im Bauwesen“ an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen die Gefahr eines „hydraulischen Grundbruchs“ an den Tunnel-Haltestellen des U-Bahn-Baus nicht ausgeschlossen. Wegen der „außergewöhnlichen Randbedingungen“ in Köln - geschichteter instabiler Baugrund und hoher Grundwasserdruck - seien „die üblichen Berechnungsverfahren“ für die Statik der gut 30 Meter hohen Seitenwände des U-Bahntunnels nicht ausreichend gewesen. Der Bauherr Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), so zitiert die Zeitung das Gutachten, habe für die U-Bahn-Bauten angenommen, dass es ausreiche, wenn die Tunnelseitenwände, die sogenannten Schlitzbauwände, mindestens zwei Meter in die wasserundurchlässige tertiäre Bodenschicht unter den Baugruben eingebunden seien.
Das Gutachten komme jedoch mit einer anderen Berechnungsmethode zu dem Schluss, dass zum sicheren Verhindern eines hydraulischen Grundbruchs eine „Mindesteinbindetiefe“ der Schlitzwände von sechs Metern erforderlich sei. Anderenfalls könnten, so das Gutachten, „Situationen entstehen, welche nicht nur wirtschaftlichen Schaden mit sich bringen, sondern unter Umständen auch Menschenleben gefährden“. Die Zeitung schrieb in dem Bericht jedoch einschränkend, noch sei nicht klar, ob die Statik der 28 Meter tiefen U-Bahn-Baugrube, in die das Archiv stürzte, auf den vom Aachener Gutachten kritisierten Berechnungsmethoden beruhe.
Aachener Hochschule will Gegendarstellung erwirken
Am Mittwochnachmittag teilte Professor Martin Ziegler, Inhaber des Lehrstuhls für Geotechnik im Bauwesen an der Aachener Hochschule, mit, die Angaben im Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ träfen nicht zu, man wolle eine Gegendarstellung erwirken. Das in der Zeitung zitierte Papier sei kein Gutachten zur U-Bahn in Köln, sondern ein Forschungsbericht zum Thema „hydraulischer Grundbruch“. Die Forschungsarbeit sei von den am U-Bahn-Bau beteiligten Firmen angestoßen worden, weil diese bei der Bearbeitung des Projekts erkannt hätten, dass die üblichen Berechnungsverfahren für die besonderen geometrischen Verhältnisse in Köln nicht anwendbar waren.
Die Forscher seien auch nicht, wie in dem Bericht behauptet, zu dem Ergebnis gekommen, dass die U-Bahn-Bauer die Bauschlitzwände vier Meter tiefer in der Erdschicht hätten verankern müssen als in der Ausschreibung vorgesehen. Bei der in der Ausschreibung geforderten Mindesteinbautiefe von zwei Metern handele es sich um einen unteren Grenzwert, der generell einzuhalten sei. Nur für die Baugrube an der geplanten U-Bahn-Haltestelle „Rathaus“ sei in dem Forschungsbericht tatsächlich eine erforderliche Einbindetiefe von sechs Metern ermittelt und dann auch „baupraktisch umgesetzt“ worden.
Ähmmm
Rainer Röttgers (Chrysomeles)
- 19.03.2009, 13:57 Uhr