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Flugzeugkollision Fahrlässige Tötung: Acht „Skyguide“-Mitarbeiter angeklagt

07.08.2006 ·  Die Staatsanwaltschaft Winterthur hat acht Mitarbeiter der Flugsicherung „Skyguide“ wegen der Flugzeugkollision über dem Bodensee vor vier Jahren angeklagt. Sie wirft den Fluglotsen unter anderem fahrlässige Tötung vor.

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Mehr als vier Jahre nach dem Flugzeugunglück von Überlingen mit 71 Toten ist Anklage gegen acht Mitarbeiter der Schweizer Flugsicherung „Skyguide“ erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft im schweizerischen Winterthur legt ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs zur Last, wie sie am Montag mitteilte.

Am 1. Juli 2002 waren bei Überlingen am Bodensee ein Passagierflugzeug der Bashkirian Airlines mit 69 Menschen an Bord und eine Frachtmaschine des Kurierdienstes DHL mit zwei Piloten zusammengestoßen. Bei der Kollision in rund elf Kilometern Höhe gab es keine Überlebenden. „Skyguide“ kontrolliert auch Teile des süddeutschen Luftraums.

„Pflichtwidrige Unterlassungen“

Die Winterthurer Staatsanwaltschaft hat Freiheitsstrafen zwischen sechs und fünfzehn Monaten beantragt. Sie wirft den „Skyguide“-Mitarbeitern im wesentlichen organisatorische Mängel vor. In der Unglücksnacht sei die „Skyguide“-Leitstelle im Flughafen Zürich-Kloten mit nur einem Lotsen besetzt gewesen. Dieser sei unzureichend über den Umfang laufender technischer Arbeiten informiert gewesen, „die maßgeblichen Einfluß auf die Kommunikations- und Radarsysteme hatten“, heißt es in der Mitteilung. Diese „pflichtwidrigen Unterlassungen“ hätten zum Zusammenstoß und Absturz beider Flugzeuge geführt.

Die „Skyguide“-Beschäftigten hätten die Verantwortung für das „tragische Unglück“ jedoch zurückgewiesen, teilte der Winterthurer Staatsanwalt Bernhard Hecht mit. Gegen die Mitarbeiter der Schweizer Flugsicherung hat auch die Staatsanwaltschaft Konstanz strafrechtlich ermittelt. Sie will nach Hechts Angaben jedoch ein sogenanntes Strafübernahmebegehren stellen, so daß der Prozeß gegen die „Skyguide“-Angestellten in der Schweiz, und zwar vor dem Bezirksgericht Bülach, stattfinden wird. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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