21.04.2005 · Justiz und Reisebranche suchen weiter nach einem Vergleich, der dem beim Terroranschlag von Djerba fürs Leben gezeichneten Sechsjährigen hilft. Einen geforderten Entschädigungsfonds will die Reisebranche nicht einrichten.
Das Oberlandesgericht Celle hat die Reisebranche aufgefordert, einen Entschädigungsfonds für Urlauber einzurichten, die Opfer eines Anschlags werden. „Das macht einen Sicherheitszuschlag von einigen Cent pro Reise aus", sagte der Vorsitzende Richter Norbert Cech am Donnerstag beim Auftakt der Berufungsverhandlung um Schadensersatz für ein Anschlagsopfer. Der Deutsche Reisebüro- und Reiseveranstalter Verband (DRV) wies die Forderung umgehend zurück. Vor dem Gericht will ein Opfer des Bombenanschlags auf der tunesischen Ferieninsel Djerba im Jahr 2002 Schadensersatz von dem Reiseveranstalter 1-2-Fly erstreiten. Das Gericht regte einen Vergleich an. Sollte dieser nicht zustande kommen, soll es am 19. Mai eine Entscheidung geben.
Richter Cech sagte, durch einen Entschädigungsfonds könnten bei Anschlägen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt vernünftige Lösungen gefunden werden, ohne daß irgendjemandem Schuldvorwürfe gemacht werden müssten. Ein heute sechsjähriger Junge, der bei dem Selbstmordattentat auf die Synagoge „La Ghriba“ auf Djerba am 11. April 2002 schwerste Verbrennungen erlitten hatte, verlangt von der 100prozentigen TUI-Tochter 100.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 800 Euro. Das Landgericht Hannover hatte die Klage am 27. Oktober 2004 in vollem Umfang abgewiesen.
Reiseverband: Ureigene Aufgabe des Staates
„Die Reisebranche teilt die Auffassung des Gerichts, daß Menschen, die durch einen Terrorakt in Not geraten sind, auf der Hilfe der Solidargemeinschaft vertrauen können müssen", erklärte DRV zu der Aufforderung des Gerichts. Terrorismus sei jedoch ein allgemeines Lebensrisiko, das sich nicht auf die Kunden einer bestimmten Branche beschränken lasse. Die Hilfe für Terroropfer sei ureigene Aufgabe des Staates, betonte der Verband.
Zu dem Vorschlag eines Vergleichs in dem Verfahren um den Anschlag auf Djerba äußerte sich TUI-Anwalt Andreas Kohlrautz skeptisch. „Es macht keinen Sinn, wenn der Kläger auf seinen Maximalforderungen beharrt.“ Den Veranstalter treffe kein Vorwurf, er habe den Anschlag und das schwere Schicksal des Jungen nicht vorhersehen können. Es habe keinen Hinweis auf einen Terroranschlag und somit auch keine Warn- oder Hinweispflichten gegeben. „Was haben wir denn falsch gemacht, für das wir geradestehen müssen?“
Der Anwalt des Jungen, Burghardt Lau, warf der TUI-Tochter dagegen vor, die Situation in Tunesien falsch eingeschätzt zu haben. Auf Grund pro-palästinensischer Kundgebungen habe es nahe liegen müssen, dass die Synagoge ein gefährlicher Ort gewesen sei. 1-2-Fly habe darauf bei der Buchung des Ausfluges durch die Eltern des Klägers hinweisen müssen. Lau schloß neue Vergleichsverhandlungen nicht aus. Der Junge hat bislang 250.000 Euro aus einem Entschädigungsfonds der Bundesregierung erhalten. Zudem bekam er 100.000 Euro vom tunesischen Hotel-Verband.
Richter Cech sagte, daß Gericht sei sehr berührt von dem Schicksal des Jungen. „Dies kann aber nicht die Basis für die Frage sein, ob jemand für diese Verletzungen verantwortlich ist.“ Es gehe vielmehr darum, ob der Veranstalter seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe und ob er für den abweichenden Verlauf der Reise verantwortlich gemacht werden könne.