Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den zwischenzeitlich ausgesetzten Haftbefehl gegen den Tierschützer Paul Watson wieder in Kraft gesetzt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, war Watson seit Sonntag seinen Meldeauflagen nicht mehr nachgekommen und befindet sich damit auf der Flucht. Laut seinem Anwalt habe Watson „Deutschland mit unbestimmtem Ziel“ verlassen.
Der 61 Jahre alte Anführer der Tierschutzorganisation Sea Shepherd war im Mai bei der Einreise nach Deutschland aufgrund eines internationalen Haftbefehls am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Er wurde später zwar auf Kaution auf freien Fuß gesetzt, darf Deutschland aber bis zum Abschluss des von Costa Rica angestrebten Auslieferungsverfahrens nicht verlassen. Er musste sich nach eigenen Angaben zweimal täglich bei der Polizei melden.
Die Behörden des lateinamerikanischen Landes werfen Watson Behinderung der Schifffahrt vor. Der auf Basis ihrer Vorwürfe ausgestellte Haftbefehl bezieht sich auf eine Aktion aus dem Jahr 2002, als seine Organisation vor der Küste Guatemalas einen Dokumentarfilm über die brutale Jagd auf Haie drehte. Eine Auslieferung nach Costa Rica muss erst noch von der deutschen Justiz geprüft werden.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte vor Journalisten in Berlin, der Aufenthaltsort Watsons sei dem Ministerium nicht bekannt, auch nicht, ob er noch in Deutschland sei oder nicht.
Go Watson
Markus Moenig (shabby)
- 26.07.2012, 03:30 Uhr
