Die spanische Regierung bereitet eine umfassende Reform des im Jahr 1988 in Kraft getretenen umstrittenen Küstenschutzgesetzes vor. Das Kabinett befasste sich unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Mariano Rajoy bei seiner jüngsten Sitzung mit einer Vorlage des Umweltministeriums, die eine Art Amnestie für schon gebaute Häuser und Wohnungen in unmittelbarer Strandnähe vorsieht.
Danach sollen die Lizenzen der Eigentümer von Immobilien auf „öffentlichem Gelände“, die in dem alten Gesetz auf 30 Jahre - also bis 2018 - befristet waren, auf bis zu 75 Jahre verlängert werden. Auch das bisherige Verkaufsverbot soll fallen. Die Regierung versichert zwar, dass sie die spanischen Küsten unverändert wirkungsvoll schützen will. Zugleich wolle sie aber angesichts der Wirtschaftskrise „Impulse für ökonomische Aktivität und die Schaffung von Arbeitsplätzen“ geben.
Das alte Gesetz war unter anderem bei ausländischen Immobilienbesitzern heftig umstritten. Sie hatten nicht selten notariell beglaubigte Kaufverträge unterzeichnet, ohne jemals darauf hingewiesen worden zu sein, dass ihr Eigentum auf öffentlichem Gelände lag, zeitlich befristet war und weder verkauft noch vererbt werden durfte. Dagegen hatten in der Vergangenheit unter anderem die diplomatischen Vertretungen Deutschlands und Großbritanniens protestiert. Mit den veränderten Normen will Madrid nun „mehr Rechtssicherheit“ schaffen. Die Gesetzesreform könnte jedoch Entschädigungsklagen von Eigentümern nach sich ziehen, die schon enteignet wurden. Fragen werden auch zu dem Grundsatz der Gleichbehandlung gestellt, weil die Reform die Schaffung regionaler „Kerngebiete“ mit Ausnahmestatus vorsieht.
Ersetzen Sie "Küstenschutzgesetz" durch
"EU-Verträge" und Sie erkennen, wohin die Reise geht
Klaus Wege (covenants)
- 18.07.2012, 10:50 Uhr
Grundbesitzer freut es!
Walter Kühn (agrus)
- 18.07.2012, 08:31 Uhr
