Der Luftreinhalteplan für die Stadt Darmstadt muss geändert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Es ließ aber offen, ob damit eine Umweltzone eingerichtet werden muss. Der bisherige Luftreinhalteplan werde den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht gerecht, urteilten die Richter.
Es gebe aber keinen Anspruch auf konkrete Maßnahmen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen (Az: 4K 165/12.WI).
Verweis auf Umweltzone
Die Richter kritisierten, dass in dem Luftreinhalteplan keine Umweltzone vorgesehen sei, obwohl deren Wirksamkeit von Gutachten bestätigt sei. Es sei rechtswidrig, dass angesichts der ständigen Überschreitung von Grenzwerten für Feinstaub und Stickstoff keine Gegenmaßnahmen vorgesehen sein. Dazu könnten neben einer Umweltzone auch andere zeitliche oder räumliche Verkehrsbeschränkungen gehören.
Die Klägerin DUH interpretierte das Urteil in einer Mitteilung so, dass in einem neuen Luftreinhalteplan eine Umweltzone vorgesehen sein müsse. Dies bedeute, Fahrzeuge ohne grüne Plakette dürften nicht mehr in die Stadt. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Darmstadts OB Jochen Partsch(die Grünen) wirds freuen! Oder doch nicht?
klaus keller (klkeller)
- 16.08.2012, 16:00 Uhr
