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Feinstaubbelastung München muss noch mehr für gesunde Luft tun

 ·  Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass Bayern sich weiter anstrengen muss, um die Schadstoffbelastung zu verringern. Doch die Wege zur gesünderen Luft sind umstritten.

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© dpa Auch in der Münchner Umweltzone sind nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette erlaubt – die Schadstoffbelastung muss aber noch weiter reduziert werden

Die Frau mit dem umgehängten Baby zuckt zurück: „Ach so, die Birnen sind gespritzt?“ - „Ja, aber das baut sich ganz schnell ab“, antwortet die Verkäuferin vom Wochenmarkt in der Münchner Innenstadt. Doch die Frau mit dem Baby hadert mit sich. Die Bodensee-Tomaten sind auch nicht richtig Bio, aber unbehandelt, die hat sie schon genommen. Die Birnen hingegen kommen zwar auch vom Bodensee, doch wurden sie gespritzt. Was soll sie jetzt tun? Soll sie das Risiko eingehen und tatsächlich die Birnen, die dort so unschuldig grün in der Holzkiste liegen, nehmen? Obwohl sie gespritzt sind? Geduldig wartet die Verkäuferin hinter den Kisten auf ihre Entscheidung. „Der Feinstaub ist viel eher ein Problem“, hilft eine andere Kundin weiter. Die Baby-Frau nickt nachdenklich. Denn der Feinstaub, unsichtbar und unerbittlich, legt sich auch an diesem Stand über alle Tomaten, Äpfel, Birnen, Quitten, Kürbisse, Feldsalate - Bodensee hin oder her.

Der Feinstaub hat in München seit Februar auch das Verwaltungsgericht beschäftigt. Und diese Woche hat das Gericht entschieden: München und somit der Freistaat Bayern müssen noch viel mehr tun, um die Schadstoffbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid zu mindern. Die Stadt sei gefordert, so das Gericht, den Luftreinhalteplan so zu gestalten, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Keine Vorgaben vom Gericht

Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hatte Klage gegen das Bundesland Bayern eingereicht. Seit 2004 ist in München, wie in vielen anderen Städten auch, ein Luftreinhalteplan in Kraft, der die Schadstoffbelastung verringern soll. Unter anderem wurden Messstationen für Immissionen an vielbefahrenen Strecken aufgestellt, Lastwagenfahrverbote erlassen, eine Umweltzone eingerichtet und Fahrzeuge mit besonderen Plaketten versehen - so gelten in der Umweltzone Beschränkungen für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Seit dem 1. Oktober dürfen nur noch Autos mit grüner Plakette in der Umweltzone fahren. Dass die Belastung weiter reduziert werden muss, bestreitet weder die Stadt noch das bayerische Umweltministerium. Denn für das Jahr 2011 waren die Grenzwerte für Feinstaub allein an der Messstelle Landshuter Allee an 48 Tagen überschritten worden - erlaubt sind gemäß EU-Richtlinien jedoch nur 35 Tage. Daher hat Bayern schon bei der EU eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte beantragt.

Allein: Die Wege zu einer gesünderen Luft sind umstritten. Auch das Gericht forderte in seiner Entscheidung zwar die Einhaltung der Grenzwerte, legte aber keine Vorgaben fest, wie das zu erreichen sei. Während Umweltschutzverbände wie die DHU die Umweltzone deutlich über den vielbefahrenen Mittleren Ring hinaus ausweiten, den Öffentlichen Nahverkehr stärken, Filterpflicht für Busse, Baumaschinen und Baufahrzeuge einführen oder auch eine schärfere Kontrolle der Plakettenpflicht will, verweist das Umweltministerium auf „geplante weitere Maßnahmen“, die noch nicht in Kraft getreten seien, als die Klage eingereicht wurde.

„Das Urteil verpflichtet daher zu etwas, was bereits geschieht“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Zudem seien dieses Jahr an der Messstation Landshuter Allee bisher nur 25 von den 35 zulässigen Überschreitungen bei den Tageswerten für Feinstaub gemessen worden. Auch seien rasche Grenzwerteinhaltungen unmöglich. „Die größte Rolle spielen weiträumige Hintergrundbelastungen wie natürlich in der Luft vorhandener Staub.“ Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts seien nicht ausgeschlossen.

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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