Städte und Gemeinden müssen Maßnahmen zur Verringerung von Feinstaubimissionen vornehmen, auch wenn die zuständige Landesregierung noch keine Aktionspläne zur Feinstaub-Reduzierung vorgelegt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden, das auf die Revision eines Klägers ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts aufgehoben hat.
Solange eine Landesregierung - wie in diesem Fall die des Freistaats Bayern - ihrer Pflicht nicht nachkomme, einen Aktionsplan aufzustellen, „dürfen die örtlichen Behörden nicht Einzelmaßnahmen zur Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubimmssionen unterlassen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Stadt München hatte entsprechende Maßnahmen mit Hinweis auf den nicht vorhanden Aktionsplan abgelehnt.
Umleitung des Lastwagen-Durchgangsverkehrs
Um eine Reduzierung der Grenzwerte zu erreichen, müssen die Städte nach Auffassung des Gerichts dann „verhältnismäßige Maßnahmen“ treffen. Darunter fällt etwa die Umleitung des Lastwagen-Durchgangsverkehrs. Da der Verwaltungsgerichtshof offen gelassen hat, ob an der Wohnung des aus München stammenden Klägers die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung überhaupt besteht, musste der Rechtsstreit an dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurücküberwiesen werden. Seit dem 1. Januar 2005 schreibt eine EU-Richtlinie zum Feinstaub vor, dass der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an den Messstellen höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.
In Baden-Württemberg zum Beispiel gibt es 29 Messstellen, an 27 wurde der EU-Grenzwert 2006 überschritten. In der Praxis sind es die Regierungspräsidien, die Aktionspläne zur Verminderung der Feinstaubimmissionen ausarbeiten müssen. 2006 hatte es Klagen einzelner Bürger gegeben, um die Aufstellung von Aktionsplänen zu erreichen. Die Klagen sind mittlerweile aber überflüssig geworden, weil fast überall an Aktionsplänen gearbeitet wird.
Stuttgarter Neckartor stark belastet
Die Kreuzung am Stuttgarter Neckartor ist nach Auskunft des baden-württembergischen Umweltministeriums die am stärksten durch Feinstaub belastete Kreuzung in einer deutschen Großstadt. Im Jahr 2006 wurde am Neckartor der EU-Grenzwert mehr als 170 Mal überschritten, allerdings ist auch das Stuttgarter Talkesselklima mit für die hohen Feinstaub-Werte verantwortlich.
Nach einer EU-Studie sterben in der Europäischen Union jährlich 310.000 Menschen an Erkrankungen durch Feinstaubpartikel, davon 65.000 in Deutschland. In Deutschland gibt es mehr als 400 Messstationen für Feinstaub. Zuständig für die Umsetzung der Vorgaben sind die Bundesländer. Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, Gebiete aufzulisten, in denen die zulässigen Schadstoffmengen überschritten werden.
Eine typisch deutsche Groteske
Ernst-Markfried Kraatz (ErnstKraatz)
- 27.09.2007, 19:28 Uhr
Feinstaub ein Problem der Dieselfahrzeuge
Jay Leuthold (JJLeuthold)
- 27.09.2007, 20:08 Uhr
Jetzt ist es doch wohl eher "der feinstaub" und nicht Terror
Ellen van Ark (e.vanark)
- 27.09.2007, 21:40 Uhr
Umziehen.
Marcel Meier (MarcelMeier)
- 27.09.2007, 22:50 Uhr
Neben der Diskussion sollte der Verkehrslärm nicht vergessen werden
K Zinser (klaus_zinser)
- 27.09.2007, 23:14 Uhr
