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UMTS Bewohner müssen Mobilfunkantennen auf Privathäusern nicht dulden

 ·  Wer auf seinem Haus keine UMTS-Antenne haben will, muss diese auch nicht dulden. Selbst Eigentümergemeinschaften müssen sich einig sein, urteilt ein Gericht.

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Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Errichtung einer UMTS-Mobilfunkantenne auf einem Wohnhaus gestoppt. Mögliche Gesundheitsrisiken seien nicht auszuschließen, begründete das Gericht seinen Beschluss (Az.: 15 W 287/01). Das berichtet die „Neue Juristische Wochenschrift“ in ihrer aktuellen Ausgabe.

Ein Wohnungsbesitzer hatte gegen einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung geklagt, wonach die Antenne auf dem Dach des gemeinsamen Hauses installiert werden sollte. So lange eine Gesundheitsgefahr nicht ausgeschlossen sei, müssten alle Eigentümer eines Hauses einer solchen Anlage zustimmen, befanden die Richter.

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Barbara Eidling vom Dachverband der deutschen Bürgerinitiativen zum Schutz vor Elektrosmog. „Viele Studien weisen auf gesundheitliche Risiken hin.“

Ausbau des UMTS-Netzes nicht beeinträchtigt

Der Ausbau des UMTS-Netzes werde durch die Entscheidung nicht grundsätzlich in Frage gestellt, hieß es dagegen am Mittwoch beim UMTS-Lizenzinhaber E-Plus. In Einzelfällen könne es zwar
Schwierigkeiten geben, überwiegend habe man es aber mit institutionellen Eigentümern zu tun und nicht mit Privathäusern, sagte
Pressereferent Thomas Schafstädt in Düsseldorf.

„Das ist kein gravierendes Problem.“ Auch bei Vodafone befürchtet man keine wesentlichen Auswirkungen durch die Entscheidung. „Bis jetzt hatten wir auch bei Eigentums- Wohnanlagen keine Schwierigkeiten“, sagte eine Sprecherin. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht die deutschen Grenzwerte für die Strahlung der UMTS-Sendemasten nicht beanstandet und eine entsprechende Klage gar nicht erst angenommen.

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