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Freitag, 10. Februar 2012
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Türkei 17-jähriger Deutscher nach „Urlaubsflirt“ in Haft

22.06.2007 ·  Angeblich haben die beiden im Urlaub nur geflirtet: ein junger Mann aus Uelzen und eine 13-Jährige aus Großbritannien. Die Eltern des Mädchens allerdings zeigten den Deutschen wegen sexuellen Missbrauchs an.

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Nach einem Flirt mit einer jungen Britin sitzt ein 17-Jähriger aus Uelzen seit zwei Monaten in der Türkei in Untersuchungshaft. Der Realschüler sei von den Eltern der 13-jährigen Engländerin wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin am Freitag. Die beiden Jugendlichen waren sich im Osterurlaub in Antalya näher gekommen und beteuern, nur geflirtet zu haben. Die Britin soll sich dem Jungen gegenüber außerdem als 15-Jährige ausgegeben haben.

In einer Verbalnote habe Deutschland die türkische Regierung inzwischen offiziell aufgefordert, den Jungen bis zu einer für den 6. Juli angesetzten Verhandlung vorzeitig freizulassen, sagte der Außenamtssprecher. Türkische Richter hatten die Freilassung des Jungen gegen Zahlung einer Kaution bereits einmal abgelehnt. In dem Schreiben seien das Gericht und die Regierung in Ankara noch einmal auf die besondere humanitäre Dimension des Falles hingewiesen worden, so der Sprecher.

Eine Toilette für 30 Gefangene

Die Haftbedingungen in der Türkei gelten als katastrophal. Der 17- Jährige muss sich mit 30 anderen ausländischen Gefangenen eine Zelle, eine Dusche und eine Toilette teilen. Seine Eltern darf er nur einmal in der Woche durch eine Glasscheibe hindurch sehen. Das Generalkonsulat in Antalya setze sich vor Ort für ein erweitertes Besuchsrecht ein, sagte der Sprecher. Zu der derzeitigen Unterbringung gebe es außer einer Haftverschonung keine Alternative. Alle Beteiligten seien überein gekommen, dass eine Zusammenlegung mit jugendlichen Straftätern oder Schwerkriminellen aus der Türkei nicht in Frage käme.

Den Umständen entsprechend befinde sich der 17-Jährige in einer guten körperlichen Verfassung, hieß es im Auswärtigen Amt. Er sei nicht krank und habe die Möglichkeit, sich zusätzliches Essen zu kaufen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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