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Tschechien Verfassungsgericht urteilt zum Tod einer Chihuahua-Hündin

29.01.2012 ·  Der Fall des Chihuahuas Ondra beschäftigt die tschechische Justiz seit 1999. Ihre Besitzerin wirft einer Tierklinik vor, die Hundedame fahrlässig getötet zu haben. Der Fall ging bis zum Verfassungsgericht.

Von Karl-Peter Schwarz, Rijeka
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Das Brünner Verfassungsgericht hat entschieden, und eine höhere Instanz gibt es nicht: Miloslava Vasícková, Keramik-Künstlerin und Kleinhund-Züchterin aus dem nordmährischen Trittschein (Trestina), muss sich bei Dr. Michael Mazoch für ihre Behauptung entschuldigen, seine Tierklinik habe den Tod ihrer Chihuahua-Hündin verursacht.

Es war nicht das erste Mal, dass der Fall der Hündin Ondra beim Verfassungsgericht landete. Im Mai 2010 wiesen die Brünner Richter die Beschwerde der Züchterin gegen einen Spruch des Obersten Gerichtshofs ab, der alle bisherigen Urteile in dem Falle bestätigt hatte. Der Oberste Gerichtshof hatte ihr damit den Anspruch auf Entschädigung für den Verlust der 15 Zentimeter großen und 850 Gramm schweren Ondra, die als kleinster Hund der Welt ins Guinness-Buch der Rekorde aufgenommen worden war, definitiv abgesprochen. Dabei hatte Vasícková auf ihrem langen Marsch durch die Instanzen ihre ursprüngliche Forderung für die Abgeltung entgangener Foto-Sessions und Werbeauftritte schon von einer Million auf 300 000 Kronen (12 000 Euro) herabgesetzt. 2006 begab sich schließlich auch Dr. Michael Mazoch (ausgesprochen wie „Masoch“) auf den Instanzenweg. Er verlangte von der Züchterin 100 000 Kronen und eine schriftliche Entschuldigung, weil er den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht auf seiner Klinik sitzen lassen wollte.

1999 hatte sich die kleine Ondra verkühlt und war in die Tierklinik gebracht worden. Wenig später befiel sie eine schwere Lähmung, und sie musste eingeschläfert werden. Die Züchterin warf der Klinik vor, die Hündin fälschlich mit einem für Rinder und Schweine erzeugten Präparat behandelt zu haben. Mazoch führte den frühen Tod hingegen auf einen Geburtsfehler des Tieres zurück. Vier Jahre später ordnete ein Gericht Ondras Exhumierung an. Das Gutachten ergab einen angeborenen Gehirnschaden. Klar, dass Frau Vasícková das Urteil anfocht. Weitere Analysen und Expertisen wurden vorgelegt. Noch mehr Beweiserfassung, sagte ein Anwalt, habe es nur noch nach dem Untergang der „Titanic“ gegeben.

In ihrem Garten hat Frau Vasícková ihrer Ondra ein Denkmal errichtet. Die Hündin ist auch auf ihrer Miniatur-Krippe aus Keramik zu sehen, die nicht breiter ist als eine Münze. Den Titel des kleinsten Hundes der Welt verteidigt nun übrigens die acht Jahre alte amerikanische Chihuahua-Hündin Brandy. Sie ist allerdings 15,2 Zentimeter groß und wiegt 900 Gramm.

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Jahrgang 1952, Korrespondent für die Tschechische Republik, die Slowakei, Rumänien, Slowenien, Kroatien, Montenegro und Albanien mit Sitz in Wien.

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