Daryl Atkins, dessen Fall der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten zum Anlaß genommen hatte, die Todesstrafe für geistig zurückgebliebene Straftäter für verfassungswidrig zu erklären, ist nach dem Urteil eines Geschworenengerichts nicht geistig behindert. Er dürfe deshalb hingerichtet werden, entschied die Jury im ländlichen Bezirk York im Bundesstaat Virginia nach dreizehnstündiger Beratung.
Der Strafrichter bestimmte daraufhin, daß das Todesurteil gegen den 27 Jahre alten Schwarzen am 2. Dezember vollstreckt werden solle. Der Supreme Court hatte 2002 entschieden, daß die Hinrichtung geistig zurückgebliebener Straftäter eine grausame und ungewöhnliche Strafe sei und damit gegen die Verfassung verstoße. Die Obersten Richter hatten jedoch weder eine Aussage über den Geisteszustand von Atkins getroffen, noch hatten sie dargelegt, wann ein Straftäter als geistig behindert anzusehen sei; dies zu entscheiden sei Sache der Einzelstaaten. Der Supreme Court hielt das Todesurteil gegen Atkins aufrecht und verwies den Fall zurück nach Virginia mit der Maßgabe, ein Geschworenengericht möge über den Geisteszustand des Verurteilten entscheiden. In Virgina wird der Einwand geistiger Behinderung erst nach Verurteilung des Angeklagten in einem gesonderten Verfahren geprüft.
Uneins über Atkins' Geisteszustand
Als geistig zurückgeblieben gilt der Verurteilte dann, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Intelligenzquotienten von weniger als 70 hat und signifikant in seiner sozialen Kompetenz beschränkt ist. In der Verhandlung über Atkins' Geisteszustand hatten Fachleute unterschiedliche Angaben über dessen geistige Fähigkeiten gemacht. So schwankten die Angaben zu Atkins' Intelligenzquotienten zwischen 59 und 76.
Uneins waren die Sachverständigen auch darüber, ob Atkins deshalb Leistungsschwächen zeigte, weil es ihm an den erforderlichen geistigen Fähigkeiten fehlte, oder ob er nicht die Möglichkeit gehabt hatte oder schlicht unwillig gewesen war, bestimmte Dinge zu lernen. So wiesen die Strafverteidiger daraufhin hin, daß Atkins nur wie ein Schüler der fünften Klasse lesen könne und nicht in der Lage sei, sich eine einfache Mahlzeit zuzubereiten.
Anwälte „intellektuell stimulierend“
Der Anwalt Richard Burr sagte, die Verteidigung habe den Nachweis geistiger Behinderung geführt. Aber aus Gründen, die ihm schleierhaft seien, habe die Jury das nicht akzeptiert. Deshalb werde die Verteidigung Rechtsmittel einlegen. Nach Überzeugung des Psychologen Evan Nelson, der Atkins 1998 und dann wieder 2004 untersuchte, hat der ständige Kontakt, den Atkins im Gefängnis mit seinen Anwälten hatte, „intellektuell stimulierend“ auf ihn gewirkt. So habe der Todeskandidat während der Haftzeit unter anderem seine Schreib- und Lesefähigkeiten sowie seine Kommunikationsfähigkeiten verbessert. Auch habe er etwas über abstrakte juristische Konzepte gelernt. Atkins' Intelligenzquotient lag 2004 über der kritischen Schwelle von 70, während Messungen 1998 einen Wert von 59 ergeben hatten.
Die Anklagebehörde behauptet jedoch, Atkins sei nie geistig zurückgeblieben gewesen. Staatsanwältin Eileen Addison äußerte nach der Entscheidung der Jury, Atkins könne Recht von Unrecht unterscheiden, auch wenn er nicht besonders intelligent sei. Die Staatsanwältin versicherte, sie teile die Ansicht des Supreme Court, daß geistig zurückgebliebene Straftäter nicht hingerichtet werden sollten. Doch sei der Fall Atkins „der falsche Fall“ gewesen, um auf geistige Behinderung zu erkennen.
200 Dollar geraubt
Der Verurteilte hatte im Alter von 18 Jahren die Schule abgebrochen und danach mehrfach Raubzüge unternommen. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft entführte er am 16. August 1996 gemeinsam mit einem Freund einen 21 Jahre alten Mechaniker. Dabei bedrohten die beiden Täter, die unter Einfluß von Alkohol und Marihuana standen, den Mann mit einer Schußwaffe. Sie zwangen ihr Opfer, 200 Dollar von seinem Bankkonto abzuheben und fuhren es anschließend zu einem Feld, wo später die Leiche mit acht Schußwunden gefunden wurde.
Atkins und sein Freund behaupteten, der jeweils andere habe den Mechaniker erschossen. Die Staatsanwaltschaft einigte sich schließlich mit dem Freund darauf, daß dieser gegen Atkins aussagen werde, der überdies durch einen Zellenkameraden belastet wurde. Als Gegenleistung wurde dem Mittäter zugesagt, daß er nicht zum Tode, sondern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werde.