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Freitag, 17. Februar 2012
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Tierschutz Naturschützer fordern Schutzgebiete für Kabeljau in der Nordsee

29.11.2002 ·  Der Kabeljaubestand in der Nordsee wird vorerst nicht erholen. Nun soll ein Fangverbot verhängt werden.

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Der Kabeljaubestand in der Nordsee wird sich nach Daten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei vorerst nicht erholen. Wie das Institut am Freitag in Hamburg mitteilte, fehle der Nachwuchs des Speisefisches in diesem Jahr „fast komplett“. „Die Gefährdung der Kabeljau-Bestände ist nur die Spitze des Eisberges“, sagte der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Jochen Flasbarth.

Bei der Vorstellung eines Schutzkonzeptes für die Meere forderte der NABU die schnelle Ausweisung neuer Schutzgebiete in Nord- und Ostsee. „Für Tiere und Pflanzen gilt Alarmstufe Rot“, meinte Flasbarth. Forscher der Bundesanstalt hatten Anfang November bei Testfängen mit weniger als einem Jungkabeljau pro Stunde das niedrigste Ergebnis seit mehr als 20 Jahren ermittelt. Zweijährige und ältere Fische seien ebenfalls nur vereinzelt gefangen worden. Der Kabeljaubestand ist nach Angaben der Forscher seit 1970 von 270.000 Tonnen auf nur noch etwa 40.000 Tonnen geschrumpft.

Fangverbot für Bodenfisch

Die EU-Kommission plant für das kommende Jahr ein Fangverbot für den Bodenfisch. Der EU-Ministerrat will bereits Mitte Dezember entscheiden, ob das Moratorium für den Kabeljaufang in der Nordsee beschlossen werden soll.

Entsprechend den EU-Richtlinien für Vogelschutz und FFH (Flora- Fauna-Habitat) müssen Bund und Länder einen so genannten „günstigen Erhaltungszustand“ sicherstellen, wenn in einem Gebiet bedrohte Arten festgestellt wurden. Nach der Auswertung wissenschaftlicher Arbeiten hat der NABU eine entsprechende Vorschlagsliste von Schutzgebieten erstellt. Innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone seien nun die Bundesländer aufgefordert, entsprechende Gebiete zu schaffen.

Zuständigkeit des Bundes

Die daran anschließende Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) liege in der Zuständigkeit des Bundes. Sollten die Behörden die NABU- Schutzpläne nicht in die Tat umsetzen, will der Naturschutzbund „gravierende Fälle vor den Europäischen Gerichtshof zu tragen“.
Neben Meeressäugern wie Schweinswalen und Kegelrobben erfordern auch 25 bedrohte Vogel- und 6 Fischarten zusätzliche Schutzgebiete.

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