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Samstag, 11. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Tierfälle vor Gericht Im Tiefflug über ungelegte Eier

12.03.2007 ·  Federvieh stört zwar oft mit enervierendem Getöse, ist selbst aber äußerst lärmempfindlich. Das Zischen eines Heißluftballons vergällte Hühnern bei Osnabrück das Eierlegen, Silvester-Böller machten Strauß Gustav gar impotent. Schwere Fälle für die Gerichte.

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Es muss ein schrecklicher Tag gewesen sein für die 20.000 niedersächsischen Freilaufhennen. Im September 2004 überflog ein Ballonfahrer ihr Gehege in der Nähe von Osnabrück recht tief und ließ zischend Propangas entweichen. Das könne „Todesangst bei den Tieren“ verursacht haben, vermutet Holger Massel, der Präsident des Verbands der Tierpsychologen und Tierhomöopathen. Hühner seien genetisch darauf fixiert, Bedrohung aus der Luft wahrzunehmen. Früher waren es Raubvögel – heute sind es eben Heißluftballons.

Der Hühnerzüchter wird das gerne hören. Der Bauer klagt vor dem Osnabrücker Landgericht und verlangt von dem Ballonfahrer, einem Niederländer, rund 26.000 Euro Schadensersatz, weil die Hennen etwa zehn Tage nach dem Tiefflug 40 Prozent weniger Eier gelegt hätten – und das über längere Zeit. Manche Tiere seien derart in Aufruhr gewesen, dass sie im Flug frontal gegen die Stallwand geprallt seien. Einen am Montag vor Gericht gehörten Fachmann überzeugte das nicht. Die Hennen seien zwar in Panik geraten, doch hätte ein stressbedingter Rückgang der Eierlegeleistung ein bis zwei Tage nach dem Tiefflug eintreten müssen – und nicht erst nach zehn Tagen.

Eier während des Zischens schon „angelegt“

Stimmt nicht, sagt Holger Massel von den Tierpsychologen, der meint, dass ein solcher Schock „eindeutig Einfluss auf die Legeleistung“ haben könne. Im Moment des Zischens seien die Eier in den Hühner „doch schon angelegt“ gewesen. Sie müssten in jedem Fall noch gelegt werden, weil die Hühner sonst verendeten. Je nachdem, wie schnell die Eierschale verhärte, könne das durchaus eine Woche dauern. Es könne höchstens sein, dass sie danach keine neuen Eier mehr legten. Das Landgericht Osnabrück wird nun über die Sache mit den Eiern noch brüten. Am 4. Mai wird das Urteil ergehen.

Mit akustischer Belästigung von Tieren beschäftigt sich auch das Landgericht Bautzen. Hier geht es um Strauß Gustav und ein paar Knallkörper. Weil zwei Jugendliche die Knaller in Gustavs Gehege geworfen haben sollen, sei der Straußenhahn in Apathie und Depression verfallen, klagt Gustavs Besitzer. Die Depression sei so schlimm gewesen, dass Gustav eine halbes Jahr keine Freude mehr am Fortpflanzen mit Anna und Martha, den Straußenhennen, gefunden habe. Dadurch seien ihm, dem Kläger, Jungvögel im Wert von 4900 Euro entgangen. Die Jugendlichen gestanden, dass sie am 27. Dezember 2005 Dachpappenteile und kleine Steine auf das Straußengelände warfen, nicht aber Knaller. Da sich Strauße im Gegensatz zu Menschen nicht befragen lassen, so der Richter, soll nun ein Sachverständiger den Seelenzustand des Tieres ergründen. Holger Massel wird in diesem Fall leider nicht helfen können: Der Strauß ist ein Wildtier – „und wir machen nur Haustiere“.

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