Zwei Sodomiten, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert (1 BvR 1864/149). Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.
Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Beide fühlen sich sexuell zu Tieren hingezogen. Die Richter argumentierten, dass der Schutz der Tiere Vorrang vor dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht der Kläger habe. Der Einzelne müsse „staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter ergriffen werden“. Dies sei hier der Fall, weil der Schutz des Wohlbefindens von Tieren „vor artwidrigen sexuellen Übergriffen“ ein „legitimes Ziel“ sei.
Das Tierschutzgesetz verbietet, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen und das Tier dadurch zu „artwidrigem Verhalten“ zu zwingen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

