11.07.2003 · Die Verbraucher werden ab August besser vor dem Mißbrauch teurer 0190er- und 0900er-Nummern geschützt. Dafür hat der Bundesrat am Freitag in Berlin den Weg freigemacht.
Die Verbraucher werden in Zukunft besser vor dem Mißbrauch teurer 0190er- und 0900er-Nummern geschützt. Dafür hat der Bundesrat am Freitag in Berlin den Weg freigemacht. Das neue Gesetz stärke die Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich deutlich, sagte Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) am Freitag. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juli 2003 in Kraft.
Anrufe bei „Servicenummern“ - unter denen häufig Telefonsex angeboten wird - dürfen künftig maximal zwei Euro pro Minute kosten. Nach einer Stunde muß die Verbindung automatisch getrennt werden. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Höfken, betonte, nun habe der Verbraucher endlich die Möglichkeit „gegen Abzocke am Telefon oder im Internet gesetzlich vorzugehen“. Nach Ansicht von Verbraucherschützern geht das Gesetz, das nach der Sommerpause in Kraft treten kann, aber nicht weit genug: Es gebe noch weitere teure Nummern, die mißbraucht werden könnten.
„Schlupflöcher übrig“
„Das Gesetz läßt Schlupflöcher“, sagte Patrick von Braunmühl vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Als Beispiel nannte er Nummern für Auskunftsdienste, die mit 1188 anfangen, und Nummern für Meinungsumfragen, die mit 0137 beginnen. „Die teuren Telefonnummern sind derzeit der wichtigste Beschwerdegrund für Verbraucher“, sagte der Experte. Der Verband schätzt den Schaden wegen des Mißbrauchs teurer Nummern auf „dreistellige Millionenhöhe“. Künast kündigte an, daß man den Markt weiterhin genau beobachten wolle. Falls die Regelungen nicht ausreichten, werde man gegebenenfalls nachbessern.
Nach der neuen Regelung muß der Preis für die Verbindung angegeben werden, bevor Kosten für den Kunden entstehen. Die Verbraucherschützer bemängeln dabei, daß es für Mobilfunkunternehmen eine einjährige Übergangsfrist gibt. Nach der Neuregelung soll außerdem jeder Nutzer bei der Regulierungsbehörde den Namen und die Anschrift eines Anbieters erfragen können.
So genannte Dialer-Programme, die Internet-Verbindungen über teure Nummern herstellen, sollen in Zukunft nicht nur von der Regulierungsbehörde genehmigt, sondern auch auf bestimmte Nummern begrenzt werden. Verbraucher können diese Nummern dann sperren.