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T-Mobile Keine Entschädigung nach Netzausfall

05.09.2003 ·  Nichts ging mehr, als das T-Mobile-Mobilfunknetz im Großraum Frankfurt ausgefallen war. Eine Entschädigung für Kunden entbehre aber einer Anspruchsgrundlage, sagt die Verbraucherzentrale. T-Mobile rechnet derweil mit Umsatzeinbußen für die Zeit der Funkstille.

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Der vierzehnstündige Netzausfall im Großraum Frankfurt hat dem Netzbetreiber T-Mobile ersten Schätzungen zufolge eine deutliche Umsatzeinbuße eingebracht. Die mehreren hunderttausend Kunden, die am Donnerstag ihre Handys nicht nutzen konnten, können nach Angaben der Verbraucherzentrale jedoch nicht mit einer Entschädigung rechnen.
Grund für die Störung sei ein Software-Fehler gewesen, der zum Ausfall des für den gesamten Großraum Frankfurt zuständigen Vermittlungscomputers geführt habe. Rund 200 solcher Vermittlungsrechner steuern die Mobilfunkgespräche von T-Mobile-Kunden in ganz Deutschland.

„Der Umsatzausfall dürfte grob geschätzt einen sechs- bis siebenstelligen Betrag ausmachen", sagte ein Sprecher der Telekom-Tochter. Genauere Daten ständen erst nach der noch laufenden Analyse zur Verfügung.

Kunden waren von der Handywelt abgeschnitten

Durch den Netzausfall waren die Kunden von T-Mobile im Ballungsraum Frankfurt am Donnerstag größtenteils von der Handywelt abgeschnitten. Es konnte entweder keine Verbindung zu anderen Teilnehmern hergestellt werden oder die Kunden mußten dafür mehrere Wählversuche starten. Auch die Erreichbarkeit der Kunden aus anderen Netzen war zumeist nicht gewährleistet.

Im Mai hatte ein Stromausfall das T-Mobile-Netz in Köln mehrere Stunden lahm gelegt, 1999 hatte ein Wasserrohrbruch einen Netzausfall in Bielefeld verursacht. Auch bei anderen Betreibern war es in der Vergangenheit zu lokal begrenzten Ausfällen der Mobilfunknetze gekommen.

Kein Anspruch auf Entschädigung

Die von dem Netzausfall betroffenen Kunden haben nach Angaben der Verbraucherzentrale keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Beeinträchtigungen.

„Dafür gibt es keine Anspruchsgrundlage", sagte Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin. „Der Ausfall eines Mobilfunknetzes ist eine technische Störung, die höherer Gewalt gleichkommt", fügte sie hinzu. „Die Mobilfunkkunden müssen so etwas hinnehmen - wie die immer noch vorhandenen Funklöcher", sagte die Verbraucherschützerin. Anlaß für Entschädigungen könnte es allenfalls bei häufigeren Ausfällen geben.

Ohne Vermittlungsrechner keine Handy-Gespräche

T-Mobile ist die Mobilfunktochter des größten europäischen Telekom-Konzerns, der Deutschen Telekom, und zählte zuletzt in Deutschland 25,3 Millionen Kunden. Der Ausfall eines Vermittlungsrechners zählt zu den größeren Störungen, die in einem Mobilfunknetz auftreten können. Da die Vermittlungsrechner die Mobilfunkgespräche steuern, kommt es bei deren Ausfall gewöhnlich zu weiträumigen Beeinträchtigungen.

Die Rechner stellen die Schaltzentrale für die Funkzellen dar, die die flächendeckende Mobilfunkversorgung gewährleisten. Bei einer Störung muß der Mobilfunkverkehr auf benachbarte Vermittlungsrechner umgeleitet werden, die dann eine höheres Verbindungsaufkommen bewältigen müssen.

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