26.04.2008 · Der Vorschlag der Union, die Spätabtreibungspraxis zu verändern, stößt auf den Widerstand der SPD. Nach dem Willen der Union soll eine Beratung auch für Schwangerschaftsabbrüche festgeschrieben werden, bei denen die Behinderung des Kindes festgestellt wird und der Mutter körperlicher oder seelischer Schaden droht.
Der Vorschlag der Union, durch eine Gesetzesänderung die Abtreibungspraxis neu zu regeln, stößt auf den Widerstand der SPD. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, die für die Familienpolitik zuständig ist, lehnte im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung jegliche Gesetzesänderung ab.
Die Union hatte nach einem Gespräch mit der Bundesärztekammer eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgeschlagen. Es solle eine Beratung auch für Schwangerschaftsabbrüche festgeschrieben werden, die aufgrund einer sogenannten medizinischen Indikation erfolgen. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Behinderung des Kindes festgestellt wird und der Mutter körperlicher oder seelischer Schaden droht. Zudem sollen nach dem Wunsch der Union in solchen Fällen künftig zwischen einer Diagnose und einer Abtreibung mindestens drei Tage vergehen. Damit zielt die Union vor allem auf eine Änderung bei den Spätabtreibungen ab, die in der Regel in der 22. Schwangerschaftswoche oder später stattfinden.
Bundesärztekammer: Zu oft lautet Rat auf Schwangerschaftsabbruch
Frau Humme sagte: „Wir können uns auf zwei Dinge mit der Union einigen: auf eine Beratungspflicht der Ärzte, denn die Frauen haben bereits jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung. Eine Frist von drei Tagen zwischen der Diagnose und einem Schwangerschaftsabbruch halten wir ebenfalls für sinnvoll. Dafür brauchen wir aber keine gesetzliche Änderung.“
Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), der maßgeblich an dem Unionsvorschlag mitgearbeitet hat, sagte dagegen: „Es gibt eine realistische Chance auf eine Mehrheit im Bundestag und eine Einigung mit dem Koalitionspartner. Denn es ist keine Veränderung im Strafgesetzbuch vorgesehen.“ Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte der F.A.S., der Widerstand der SPD gegen Pflichtberatung und Bedenkzeit beruhe auf der Annahme, Ärzte würden in der Regel betroffenen Frauen zur Fortsetzung der Schwangerschaft raten. Tatsächlich jedoch werde „in zu vielen Fällen zu einem Schwangerschaftsabbruch geraten“. Die jetzige Rechtslage begünstige Abtreibungen.
Der Unionsvorschlag sieht auch vor, die statistische Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche zu verbessern, wenn eine Behinderung beim ungeborenen Kind festgestellt wurde. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Beauftragte der Unionsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, sagte dieser Zeitung: „Wenn es schon keine umfassende Einigung mit dem Koalitionspartner auf eine Neuregelung bei Spätabtreibungen gibt, sollten wir wenigstens dafür sorgen, dass die Statistik stimmt.“ Die offiziell angegebenen etwa 200 Fälle im Jahr entsprächen nicht der Wirklichkeit. „Tatsächlich gibt es viel mehr Fälle von Spätabtreibungen“, sagte Hüppe.