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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Strafandrohung Madonna sinkt in Russland

 ·  Der amerikanischen Popsängerin Madonna droht eine Geldstrafe, weil sie bei einem Konzert zur Unterstützung Homosexueller aufgerufen hat.

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„Zeigt eure Liebe und Unterstützung für die homosexuelle Gemeinschaft“, rief Madonna bei ihrem Konzert in St. Petersburg am Donnerstag. Vor etwa 10000 Besuchern schwenkte sie eine Regenbogenflagge mit den Worten „No Fear“: keine Angst. Vor dem Konzert hatte die Popsängerin rosa Armbänder verteilen lassen, so dass auch das Publikum die Show zu einer Demonstration der Solidarität mit Schwulen und Lesben machen konnte.

Deshalb droht der Sängerin nun eine Geldstrafe. Denn in St. Petersburg gibt es seit März eine Regelung, die „homosexuelle Propaganda“ verbietet. Die Aufklärung über Homo-, Bi- und Transsexualität sowie Kundgebungen Schwuler und Lesben, die Minderjährige sehen könnten, werden mit Geldstrafen geahndet. Der St. Petersburger Stadt-Abgeordnete Witali Milonow sagte am Freitag der Nachrichtenagentur Ria Nowosti, Madonna habe bei ihrem Konzert, auf dem auch Jugendliche gewesen seien, eindeutig Propaganda für Homosexuelle gemacht und damit einen Gesetzesverstoß begangen: „Wir haben Zeugen, es gibt Videoaufnahmen.“ Nun werde Anzeige erstattet. Schon vor dem Konzert hatte Milonow im Internet angekündigt, man werde „nicht zulassen, dass unsere Gesellschaft mit dem Spülwasser aus der höllischen Küche des Imperiums des Bösen gefüttert wird“.

Strafe nicht ohne Hilfe aus Amerika möglich

Nicht erst mit diesem Auftritt zieht Madonna den Unmut russischer Politiker auf sich. Am Dienstag hatte sie während ihres Konzerts in Moskau die Freilassung der Pussy-Riot-Musikerinnen gefordert, die wegen Kritik an Präsident Putin, die sie in einer Kirche vorgetragen hatten, vor Gericht stehen. Daraufhin hatte der stellvertretende russische Regierungschef Dmitri Rogosin über den Kurznachrichtendienst Twitter geschrieben: „Jede frühere b... will im Alter jedem moralische Lektionen erteilen, besonders bei Auftritten im Ausland.“ Im Russischen kann „b“ als Verweis auf das Schimpfwort „Hure“ verstanden werden. Rogosin bestritt das. Die Abkürzung, schrieb er auf Facebook, könne auch andere Bedeutungen haben.

Madonna hat Russland mittlerweile verlassen, ihr nächstes Konzert ist in Finnland. Sollte sie also tatsächlich wegen eines Verstoßes gegen das „Propaganda-Verbot“ zu einer Geldstrafe verurteilt werden, wären die russischen Behörden auf Hilfe aus Amerika angewiesen, um die Strafe zu vollstrecken. Denn Madonna ist Amerikanerin und lebt in New York. Beide Länder haben 1999 ein Rechtshilfeabkommen unterzeichnet, das auch „das Aufspüren und Festsetzen von Vermögen zum Zweck der Vollstreckung von Geldstrafen“ umfasst. Russland und Amerika sind also verpflichtet, sich gegenseitig bei der Vollstreckung von Strafen im anderen Land zu unterstützen. Zwar kann man ein Rechtshilfeersuchen nach dem Abkommen auch ablehnen - aber nur, wenn es „wesentliche Interessen des ersuchten Staates beeinträchtigt“. Bei einer Geldstrafe gegen die Privatperson Madonna dürfte das kaum der Fall sein.

Diplomatie contra Recht auf freie Meinungsäußerung

Welche Verwicklungen Rechtshilfeersuchen verursachen können, haben die Fälle des Regisseurs Roman Polanski und des Wikileaks-Gründers Julian Assange, gezeigt. Im Jahr 2010 lehnte es die Schweiz ab, Roman Polanski wegen eines Sexualdelikts aus den siebziger Jahren nach Amerika auszuliefern, und berief sich dabei auf „Mängel im Auslieferungsgesuch“. Sollte Russland die amerikanischen Behörden um Hilfe bitten, müssten die Vereinigten Staaten also prüfen, was ihnen wichtiger ist: die diplomatischen Beziehungen zu Russland - oder der Schutz einer prominenten Staatsbürgerin vor einer Geldstrafe, die dem Recht auf freie Meinungsäußerung widerspricht.

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