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Sterbehilfe Französisches Parlament: „Recht zum Sterben lassen"

 ·  Nach dem Fall Schiavo hat das französische Parlament hat eine Neuregelung der Sterbehilfe in Frankreich verabschiedet, die ein „Recht zum Sterben lassen“ festschreibt. Aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, bleibt demnach verboten.

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Das französische Parlament hat eine Neuregelung der Sterbehilfe in Frankreich verabschiedet, die ein „Recht zum Sterben lassen“ festschreibt. Nach der Nationalversammlung billigte in der Nacht zu Mittwoch auch der Pariser Senat den Gesetzestext.

Aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, bleibt demnach in Frankreich verboten. Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe können dagegen nach Beratungen mit den Angehörigen von mindestens zwei Ärzten demnächst gemeinsam getroffen werden. Todkranke Patienten können zudem schmerzlindernde Mittel erhalten, selbst wenn diese gleichzeitig den Todeskampf verkürzen.

Chirac um Sterbe-“Recht“ gebeten

Die Debatte war im September 2003 durch den dramatischen Fall des jungen Vincent Humbert entfacht worden, der von Frankreichs Staatschef Jacques Chirac das Recht zum Sterben erbeten hatte. Seine Mutter hatte dem nach einem Unfall querschnittgelähmten, stummen und fast blinden 22jährigen schließlich starke Narkosemittel verabreicht. Als Chefarzt Frédéric Chaussoy die lebenserhaltenden Geräte ausschaltete, trat der Tod ein.

Ende März diesen Jahres gewann die Debatte an Schärfe durch den Fall der US-Komapatientin Terri Schiavo.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AFP
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